Bekommt Deutschland jetzt ein richtiges Einwanderungsgesetz?
Der sperrige Name des vorliegenden Gesetzentwurfes weist bereits auf eine Einschränkung hin: Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Wendet man es positiv, kann der Bundestag damit tatsächlich ein Einwanderungsgesetz verabschieden. Kritiker verweisen hingegen darauf, dass es nur um die Gewinnung von Fachkräften gehe. Ihnen reichen die geplanten Regelungen zudem nicht weit genug.
Was will die Bundesregierung zur Gewinnung von Fachkräften tun?
Im Kern zielt der Gesetzentwurf darauf ab, Deutschland für Nicht-EU-Ausländer mit einer Berufsausbildung attraktiver zu machen.
Viele geplante Regelungen bestehen bereits für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung. Künftig soll die Zuwanderung - auch für Ausbildungsberufe - nicht mehr auf Berufe beschränkt werden, in denen es Engpässe gibt. Damit haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer die Möglichkeit, nach Deutschland einzuwandern, die ausreichend qualifiziert sind und einen Arbeitsvertrag haben. Die Vorrangprüfung - also die Prüfung, ob ein anderer Arbeitnehmer aus Deutschland oder einem anderen EU-Land den Job übernehmen kann - fällt weg, sie kann aber wieder eingeführt werden.
Wer sich noch in Deutschland qualifizieren muss, soll dies leichter tun können. Und es soll unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, einzureisen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen. Zudem sollen Fachkräfte in Arbeit bereits nach vier statt wie bisher nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis bekommen.
Warum ist die verstärkte Gewinnung von Fachkräften überhaupt nötig?
In Deutschland herrscht in manchen Branchen und Regionen bereits ein Fachkräftemangel, etwa im IT- und im Pflegebereich oder in ländlichen Gegenden - da sind sich Wirtschaft und Politik grundsätzlich einig. Die Arbeitgeber drängen deswegen schon länger darauf, mehr Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften zuzulassen.
Was ist mit dem viel diskutierten "Spurwechsel"?
Der Streit dreht sich darum, ob für Menschen, die integriert sind und eine Arbeit haben, eine Möglichkeit geschaffen wird, von der Asyl- in die Erwerbsmigration zu wechseln. Unternehmen hatten dies gefordert, damit ihre integrierten Mitarbeiter nicht plötzlich abgeschoben werden. Dies soll nun in einem weiteren Gesetz geregelt werden. Es sieht unter anderem vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthaltsstatus für 30 Monate erteilt wird. Unter anderem muss der Lebensunterhalt selbst gesichert werden.
Ab wann sollen die neuen Regelungen gelten?
Die Gesetze sollen in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden.
Geplant ist, dass sie Anfang 2020 in Kraft treten können. Wobei die Regierung bereits einschränkt, dass für das Einwanderungsgesetz ein Vorlauf von mindestens sechs Monaten nötig sei, damit sich die Verwaltung auf die Umsetzung vorbereiten kann. Dazu müsste das Gesetz bis zum Sommer verabschiedet werden.