Bekommt Deutschland jetzt ein richtiges Einwanderungsgesetz?
Der sperrige Name des vorliegenden Gesetzentwurfes weist bereits auf eine Einschränkung hin: Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Wendet man es positiv, könnte der Bundestag damit im kommenden Jahr tatsächlich ein Einwanderungsgesetz verabschieden. Kritiker verweisen hingegen darauf, dass es nur um die Gewinnung von Fachkräften gehe. Ihnen gehen die geplanten Regelungen zudem nicht weit genug.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach bei der Vorstellung des Entwurfs lieber von einer «pragmatischen Lösung». Man solle nicht um Begrifflichkeiten streiten, meinte er.
Was will die Bundesregierung zur Gewinnung von Fachkräften tun?
Im Kern zielt der Gesetzentwurf darauf ab, Deutschland für Nicht-EU-Ausländer mit einer Berufsausbildung attraktiver zu machen.
Viele geplante Regelungen bestehen bereits für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung. Künftig soll die Zuwanderung auch für Ausbildungsberufe nicht mehr auf solche Berufe beschränkt werden, in denen Engpässe vorherrschen. Auch sollen beruflich Qualifizierte zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einreisen dürfen - sofern sie ihren Lebensunterhalt selbst sichern. Wer sich noch in Deutschland qualifizieren muss, soll dies leichter tun können. Und es soll unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, einzureisen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen. Zudem sollen Fachkräfte in Arbeit bereits nach vier statt wie bisher nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis bekommen.
Warum ist die verstärkte Gewinnung von Fachkräften überhaupt nötig?
In Deutschland herrscht in manchen Branchen und Regionen bereits ein Fachkräftemangel, etwa im IT- und im Pflegebereich oder in ländlichen Gegenden - da sind sich Wirtschaft und Politik grundsätzlich einig.
Die Arbeitgeber drängen deswegen schon länger darauf, mehr Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften zuzulassen.
Warum soll es zwei Gesetze geben?
Ursprünglich war auch die geplante neue Duldung für Menschen, die gut integriert sind und eine Arbeit haben, Teil des Einwanderungsgesetzes für Fachkräfte. Doch auf Drängen der Union wurde dafür nun ein eigener Entwurf vorgelegt. Erwerbsmigration und Asylrecht sollen durch zwei verschiedene Gesetze klarer getrennt werden, hieß es. Am Ende ist die Trennung aber wohl vor allem symbolischer Natur, da beide Gesetze auf Änderungen am Aufenthaltsrecht abzielen.
Was ist mit dem vieldiskutierten "Spurwechsel"?
Der Streit drehte sich darum, ob für Menschen, die integriert sind und eine Arbeit haben, eine Möglichkeit geschaffen wird, von der
Asyl- in die Erwerbsmigration zu wechseln. Unternehmen hatten dies gefordert, damit ihre integrierten Mitarbeiter nicht plötzlich abgeschoben werden. Die nun geplante sogenannte Beschäftigungsduldung sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthaltsstatus für 30 Monate erteilt wird. Unter anderem muss der Lebensunterhalt selbst gesichert werden. Nach dieser Zeit ist dann der Wechsel zu einer Aufenthaltserlaubnis möglich. Die Beschäftigungsduldung soll zunächst bis zum 30. Juni 2022 befristet werden - ein Kompromiss zwischen Union und SPD.
Wie viele Menschen betrifft die neue Duldung?
Laut Innenminister Horst Seehofer (CSU) geht es um fast 180.000 Menschen, die schon in Deutschland sind. Mehr als ein Drittel von ihnen lebten bereits länger als vier Jahre im Land. Da sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um sie in unsere Gesellschaft zu integrieren, sagte der Minister. Der lange Aufenthalt sage ja auch etwas aus über die Möglichkeiten, diese Menschen in ihre Heimat zurückzuführen.
Ab wann sollen die neuen Regelungen gelten?
Beide Gesetze sollen im kommenden Jahr endgültig verabschiedet werden. Geplant ist, dass sie Anfang 2020 in Kraft treten. Wobei die Regierung bereits einschränkt, dass für das Einwanderungsgesetz ein Vorlauf von mindestens sechs Monaten nötig sei, damit sich die Verwaltung auf die Umsetzung vorbereiten kann. Dazu müsste das Gesetz bis zum Sommer verabschiedet werden. Das sollte zu schaffen sein, auch wenn aus der Unionsfraktion bereits Rufe nach Änderungen laut werden - besonders allerdings zur Beschäftigungsduldung.