Fragen und Antworten

Thema: Elterngeld

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Elterngeld bekommen Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland. Die Eltern müssen mit dem Kind in einem Haushalt leben und das Kind überwiegend selbst betreuen. Zumindest ein Elternteil muss seine zuvor ausgeübte Berufstätigkeit auf maximal 30 Wochenstunden reduzieren oder vorübergehend aufgeben.

 (DR)

Wieviel Elterngeld kann ich bekommen?   
Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung, das heißt: Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am vorherigen Nettoeinkommen. 67 Prozent des entfallenen Nettoeinkommens werden im ersten Lebensjahr des Kindes gezahlt. Maximal 1.800 Euro Elterngeld netto sind möglich. Berechnungsgrundlage für die Höhe des Elterngeldes ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.

Das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro. Es wird auch dann gezahlt, wenn die Eltern vorher nicht gearbeitet oder weniger als 300 Euro verdient haben.
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Das heißt: Zusätzlich zum errechneten Elterngeld werden für jedes Mehrlingskind zusätzlich 300 Euro gezahlt.

Bekommen Bezieher geringer Einkommen eine besondere Unterstützung?   
Geringverdiener erhalten einen höheren Einkommensersatz. Als Geringverdiener gilt, wer im Jahr vor der Geburt monatlich durchschnittlich weniger als 1.000 Euro netto verdient hat.

Je niedrigerer das Nettoeinkommen war, umso höher ist der prozentuale Einkommensersatz. Je 20 Euro, die das Nettoeinkommen unter 1.000 Euro liegt, erhöht sich die Ersatzrate um einen Prozentpunkt.

Bei einem Nettoverdienst von 600 Euro gibt es beispielsweise 87 Prozent statt 67 Prozent Einkommensersatz, also 522 Euro. Ab einem Nettoverdienst von 340 Euro erreicht das Elterngeld volle 100 Prozent. In dem Falle würden 340 Euro Elterngeld gezahlt.

Gibt es beim Elterngeld Einkommensgrenzen?   
Nein, denn Elterngeld ist als Einkommensersatzleistung angelegt. Das Einkommen entscheidet ausschließlich über die Höhe des Elterngeldes.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?   
Jede Familie kann grundsätzlich zwölf Monate Elterngeld beziehen. Zwei zusätzliche Partnermonate sind möglich, wenn sich der vor der Geburt erwerbstätige Partner mindestens zwei Monate an der Kindererziehung beteiligt. Dazu muss er seine Erwerbstätigkeit zumindest auf 30 Wochenstunden reduzieren.

Während der Partnermonate richtet sich das Elterngeld nach dem vorherigen Erwerbseinkommen des Partners. Waren beide Elternteile vor der Geburt nicht erwerbstätig, stehen ihnen nur 12 Monate Elterngeld zu.

Kein Elternteil kann länger als zwölf Monate Elterngeld beziehen. Ausnahme: Vierzehn Monate Elterngeld für einen Elternteil werden gezahlt, wenn dem Partner die Kinderbetreuung tatsächlich unmöglich ist (wegen Schwerbehinderung, schwerer Krankheit, Tod oder Verbüßung einer Freiheitsstrafe). Auch Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht haben Anspruch auf 14 Monate Elterngeld.

Wird das Elterngeld auf Sozialleistungen oder Steuern angerechnet?   
Staatliche Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, oder ähnliches) werden erst ab 300 Euro als Einkommen angerechnet. Bei Mehrlingsgeburten sind pro Kind zusätzliche 300 Euro anrechnungsfrei. Bis zu 300 Euro Elterngeld werden auch im Unterhaltsrecht nicht als Einkommen angerechnet. Allen Familien bringt das Elterngeld somit ein höheres Haushaltsnettoeinkommen.

Elterngeld ist zudem steuerfrei, es unterliegt lediglich der Progression. Das heißt: Das Elterngeld wird dem zu versteuernden Einkommen des Partners hinzugerechnet. Damit ergibt sich ein höherer Steuersatz, der aber nur auf das ursprüngliche Einkommen angerechnet wird. Das Elterngeld selbst bleibt steuerfrei, und es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Wie können sich Eltern die Elternzeit aufteilen?  
Jede beliebige Aufteilung ist möglich, bei der dem Partner mindestens zwei Monate verbleiben.

Väter und Mütter können das Elterngeld auch gleichzeitig, dann aber für einen kürzeren Zeitraum bekommen (zum Beispiel parallel 7 Monate).

Auch eine Dehnungsoption ist möglich: Der Bezugszeitraum verdoppelt sich auf 24 beziehungsweise 28 Monate bei halbiertem monatlichen Elterngeld.

Wie und wo beantrage ich Elterngeld?   
Das Elterngeld wird schriftlich beantragt. Eine rückwirkende Zahlung ist auf drei Monate begrenzt. Daher sollte es direkt nach der Geburt beantragt werden.

Wo Elterngeld beantragt werden kann, legen die Bundesländer fest. Es ist zu erwarten, dass die derzeit zuständigen Erziehungsgeldstellen künftig die Anträge auf Elterngeld bearbeiten.

Ab wann bekomme ich Elterngeld?
Das Bundeselterngeldgesetz tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft und tritt an die Stelle des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Alle in 2006 geborenen Kinder fallen auch in 2007 noch unter die Regelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes.  

Warum führt die Bundesregierung das Elterngeld ein?   
Bislang steht Familien am wenigsten Geld zur Verfügung, wenn die Kinder am kleinsten sind. Erwerbsunterbrechungen nach Familiengründungen und zur Kindererziehung führen zu Einkommenseinschränkungen. Im Vergleich zu den Einkommen kinderloser Paare oder Frauen sind Familien finanziell deutlich benachteiligt. Das Armutsrisiko ist ungleich größer.

Familien mit kleinen Einkommen sind in dieser Zeit oft auf ergänzende Sozialtransfers angewiesen. Familien mit mittleren Einkommen haben nur noch rund 70 Prozent ihres früheren Budgets zur Verfügung. Bei Gutverdienern sinkt das Einkommen sogar auf 60 Prozent.

Die Folgen: Familien schieben die Familiengründung immer weiter auf oder entscheiden sich für nur ein Kind. Verheiratete Mütter kriegen ihr erstes Kind heute erst mit fast 30 Jahren. Mit 1,36 Kindern pro Frau hat Deutschland eine der niedrigsten Geburtenraten der Welt. Insgesamt 39 Prozent der 35- bis 39-jährigen Akademikerinnen leben ohne Kinder im Haushalt.

Ein weiteres Problem: Berufstätigkeit und Familienleben zu verbinden, gelingt jungen Eltern nur selten. Nach der Geburt gibt meist ein Elternteil vorübergehend die Berufstätigkeit auf, in 95 Prozent der Familien die Mutter. Je länger, je häufiger und je später die Erwerbstätigkeit ausgesetzt wird, umso schlechter sind Rückkehrmöglichkeiten, Karrierechancen und Altersvorsorge.

Erhebungen zeigen, dass 62 Prozent der Frauen mit einem Kind unter drei Jahren einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten. Bei Frauen mit Hochschulreife sind dies sogar 73 Prozent. Das "Familienmutter-Modell" entspricht den Wünschen von nur 15 Prozent der Frauen (neun Prozent der Frauen mit Hochschulreife). Internationale Erfahrungen belegen: Eine die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördernde Familienpolitik erleichtert die Entscheidung für Kinder.

Die Mehrzahl der Väter will sich intensiver der Kindererziehung widmen. Nur knapp jeder fünfte Mann wünscht sich die Rolle als Alleinverdiener. Dennoch nehmen nur fünf Prozent der Väter tatsächlich Elternzeit. Drei von vier Männern befürchten bei Elternzeit berufliche Nachteile. Mehr als die Hälfte aller Männer mit Kinderwunsch bezeichnen das Elterngeld als Anreiz, für einige Monate die Kinder zu betreuen