Im Bistum Trier können nun auch Ehrenamtliche bestatten

Folge eines Pilotprojekts

Im gesamten Bistum Trier können künftig auch ehrenamtliche katholische Laien Bestattungen vornehmen. Bisher war dies Priestern und hauptamtlichen Laien wie Pastoral- und Gemeindereferenten vorbehalten.

Ein Holzkreuz mit einem Rosenkranz auf einem Grab / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Ein Holzkreuz mit einem Rosenkranz auf einem Grab / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )

Bischof Stephan Ackermann setzte am Freitag ein entsprechendes "Rahmenkonzept" für den Bestattungsdienst im Bistum in Kraft. "Auch Ehrenamtliche können nun bestatten", sagte eine Bistumssprecherin auf Anfrage. Hier orientiere sich die Diözese Trier auch an guten Erfahrungen, die in anderen Bistümern damit bereits gemacht worden seien.

Das Bistum hatte 2020 im Rahmen eines Pilotprojekts erstmals Ehrenamtliche mit dem Bestattungsdienst beauftragt. Diese durften Begräbnisfeiern leiten - was bis dahin nur Priestern, Diakonen oder hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger erlaubt war.

Pilotprojekt ging auf Diözesansynode zurück

Das Pilotprojekt "Ehrenamtliche im Bestattungsdienst" ging auf einen Beschluss der Diözesansynode 2016 zurück. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden begleitet von Mentoren ausgebildet, Kontakt zu Angehörigen aufzunehmen, Trauergespräche zu führen und eine Bestattung vorzubereiten.

Nach dem Pilotprojekt wurde ein Rahmenkonzept für die ganze Diözese erarbeitet und nun verabschiedet. Die 28 Seiten starke Broschüre wurde an die Priester, Diakone, die Pastoral- und Gemeindereferenten im Bistum versandt. Sie ist auf der Bistums-Homepage abrufbar.


Quelle:
KNA
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