Facebook-Kommentar gegen Erzbischof Schick

 (DR)

Das Amtsgericht Bamberg hat einen Rechtsanwalt vom Vorwurf der Beleidigung gegen den Bamberger Erzbischof Ludwig Schick freigesprochen. Die Äußerungen des Juristen auf Facebook seien durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, so das Gericht am Dienstag. Konkret hatte der Angeklagte auf Facebook geschrieben: "Stell Dir vor, dieser Heini wird im Gottesdienst geköpft und niemand schaut hin." Dem Prozess vorausgegangen war ein Strafbefehl über 20 Tagessätze je 100 Euro. Der Rechtsanwalt hatte dagegen Einspruch eingelegt.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Äußerungen zwar geschmacklos und unangemessen seien, auch gegenüber den Opfern des Anschlags auf den Priester Jacques Hamel, der im Juli 2016 in Frankreich von Islamisten getötet worden war. Letztlich überschritten sie aber nicht die Grenze zur Strafbarkeit, hieß es. Zugunsten des Angeklagten könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine Herabwürdigung des Erzbischofs nicht beabsichtigt gewesen sei und es sich "nur" um eine bloße Unmutsäußerung gehandelt habe, die von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sei. (Quelle: KNA / Stand: 23.01.18)