Man muss anti-demokratisches Verhalten an konkreten Tatbeständen festmachen, also an rassistischen Äußerungen zum Beispiel", sagte Bsirske der "Zeit"-Beilage "Christ & Welt" (Donnerstag).
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete begrüßte, dass Religionsgemeinschaften wie die evangelische und katholische Kirche sich klar gegen rechtsextremistische Ansichten in den eigenen Reihen, auch in ihren Wohlfahrtsverbänden, positionierten. Aber dafür bedarf es seiner Ansicht nach nicht des kirchlichen Arbeitsrechts. Diese Möglichkeit biete auch das weltliche Arbeitsrecht.
Rassismus als Störung des Betriebsfriedens
"Rassismus kann man beispielsweise als eine Störung des Betriebsfriedens begreifen und daraus einen Kündigungsgrund ableiten", sagte er der Zeitung. "Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich Rechtsextremen und Rechtspopulisten in den Weg zu stellen. Im Betrieb, im Freundeskreis, im Sportverein."
Hintergrund ist die deutliche Positionierung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, die im Frühjahr erklärt hatte, "rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern", könnten für Christinnen und Christen kein Ort politischer Betätigung sein und seien auch nicht wählbar.
Gemeint war damit auch die AfD, die der Verfassungsschutz in Teilen als rechtsextrem einstuft. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch, Chef des größten Dachverbands der evangelischen Wohlfahrt, hatte Ende April gesagt, dass Extremismus bei Diakonie-Beschäftigten nicht geduldet werde.
Bsirske war von 2011 bis 2019 Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di, seit 2021 sitzt er für die Grünen im Bundestag, deren Mitglied er seit 1987 ist.