Evangelische Landeskirche plant Kirchgeld für Rentner

Senioren werden zur Kanzel gebeten

Die westfälische Landeskirche plant die Einführung eines Kirchgeldes für Senioren. Viele Rentner, die nicht kirchensteuerpflichtig sind, würden die Kirche gerne regelmäßig finanziell unterstützen, erklärte die Evangelische Kirche von Westfalen in Bielefeld. Darum werde die Synode als höchstes Leitungsgremium im November über ein Kirchengesetz zur Einführung eines "Kirchenbeitrags der Bezieher von Alterseinkünften" beraten.

 (DR)

Die westfälische Landeskirche plant die Einführung eines Kirchgeldes für Senioren. Viele Rentner, die nicht kirchensteuerpflichtig sind, würden die Kirche gerne regelmäßig finanziell unterstützen, erklärte die Evangelische Kirche von Westfalen in Bielefeld. Darum werde die Synode als höchstes Leitungsgremium im November über ein Kirchengesetz zur Einführung eines "Kirchenbeitrags der Bezieher von Alterseinkünften" beraten. 813.000 Mitglieder der EKvW sind älter als 60 Jahre.

"Beitrag würde nicht zwangsweise eingetrieben"
Ein Drittel aller Kirchenmitglieder zahlen Kirchensteuer. Diese ist ein Anhang zur Lohn- und Einkommensteuer und beträgt neun Prozent davon. Evangelische Rentner sollen nach den Plänen der Landeskirche nun 0,5 Prozent ihres Einkommens als Kirchenbeitrag entrichten. Das soll ab einem Mindesteinkommen von 650 Euro im Monat gelten. Ausgenommen seien Mitglieder der Gemeinden in Westfalen, die bereits ein freiwilliges Kirchgeld auf lokaler Ebene eingeführt haben.

Die Landeskirche begründet die Pläne mit rückläufigen Kirchensteuereinnahmen. Die Lasten sollten auf mehr Schultern verteilt werden als bisher, so Vizepräsident Klaus Winterhoff. Eine solche Beitragsgerechtigkeit sei in der Kirchenordnung der EKvW verankert. Darin heißt es: "Die Gemeindeglieder tragen an ihrem Teil durch freiwillige Opfer und pflichtgemäße Abgaben den Dienst der Gemeinde mit".

Die Höhe des Kirchenbeitrages bemisst sich laut Entwurf nach einer Tabelle, die das Steuerdezernat im Landeskirchenamt erarbeitet hat. Wer ein monatliches Einkommen zwischen 650 und 700 Euro hat, soll 3,50 Euro zahlen. Bei 1.100 bis 1.200 Euro soll der Beitrag bei 6 Euro liegen. 8 Euro ist der Höchstbetrag bei einem Einkommen von mehr als 1.500 Euro. Würde die Synode die Einführung eines solchen Beitrag beschließen, würde es sich um einen "verbindlichen Beitrag" handeln, den die Landeskirche aber "nicht zwangsweise eintreiben will".

EKD: Mehr Kirchensteuer 2006 eingenommen
Die evangelischen Kirchen verzeichnen im ersten Halbjahr 2006 einen spürbaren Zuwachs von sieben Prozent bei der Kirchensteuer. Dieser deutliche Anstieg sei auf die zufrieden stellende Konjunktur zurückzuführen, sagte der Leiter der Finanzabteilung im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Thomas Begrich, in einem Gespräch mit der evangelischen Nachrichtenagentur epd. Nach Rückgängen über mehrere Jahre nahm die evangelische Kirche im vergangenen Jahr 3,62 Milliarden Euro an Kirchensteuer ein.

Beim aktuellen Anstieg sei jedoch zwischen dem Aufkommen aus der Kirchenlohnsteuer und der -einkommensteuer zu unterscheiden, erläuterte der EKD-Finanzexperte. Die Kirchenlohnsteuer entwickele sich mit einem Plus von rund 1,7 Prozent bisher "freundlich aber moderat". Hingegen spiegele sich in dem Zuwachs von 33 Prozent bei der Kircheneinkommensteuer die gute wirtschaftliche Entwicklung speziell im Mittelstand wider. Die Kirchensteuer beträgt je nach Landeskirche acht oder neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer.
(epd)