Europawahl für betreute Behinderte möglich

"Uneingeschränkter Teilhabe"

Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen auf Antrag an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu einem Eilantrag der Bundestagsoppositionsparteien Grüne, Linke und FDP.

Stimmenauszählung der Europawahl / © Peter Steffen (dpa)
Stimmenauszählung der Europawahl / © Peter Steffen ( dpa )

"Das ist ein guter Tag, an dem das Vertrauen und der Glaube an die Demokratie gefeiert werden können", erklärte die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Verena Bentele.

Konkret aufgehoben werden die Wahlrechtsausschlüsse für in allen Angelegenheiten Betreute sowie für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Betroffen sind nach Schätzungen rund 85.000 Menschen. Die Entscheidung wurde zunächst ohne eine schriftliche Begründung bekanntgegeben. Die Gründe werden laut Gericht "nach Abfassung unverzüglich veröffentlicht".

Der Zweite Senat unter Leitung von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte den bisherigen Wahlausschluss dieser Gruppen für Wahlen in Deutschland bereits im Januar gekippt. Daraufhin beschloss der Bundestag im März eine Neuregelung. Diese sollte aber erst zum 1. Juli in Kraft treten und wäre damit bei der Europawahl noch nicht wirksam gewesen. FDP, Grüne und Linke stellten deshalb den Eilantrag beim Verfassungsgericht.

Bentele erklärte, der größte Sozialverband Deutschlands begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht "zugunsten der Menschenrechte" geurteilt habe. "Uneingeschränkter Teilhabe und gesellschaftlicher Mitgestaltung von Menschen mit Behinderung sind wir heute ein Stückchen näher gekommen."

Wohlfahrtsverbände hatte sich zuletzt für eine rasche Aufhebung von Wahlausschlüssen ausgesprochen. "Es ist ein längst überfälliger Schritt, die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung im Europa- und im Bundeswahlgesetz ersatzlos zu streichen", sagte zuletzt Caritas-Präsident Peter Neher. (KNA, 15.04.2019)