Europarat stellt Polen wegen Justizreform unter besondere Beobachtung

 (DR)

Angesichts der umstrittenen Justizreform will der Europarat Polen unter besondere Beobachtung stellen. Die Parlamentarische Versammlung der Staatengemeinschaft sprach sich am Dienstag in Straßburg mit großer Mehrheit dafür aus, ein sogenanntes Monitoring-Verfahren für Polen aufzunehmen. Darin soll grundlegend bewertet werden, ob die demokratischen Institutionen in Polen funktionieren und die Rechtsstaatlichkeit den Ansprüchen des Europarats genügen. Es ist das erste Mal, dass der Europarat ein solches Monitoring-Verfahren für einen EU-Staat eröffnet. Im Rahmen des Monitorings sollen nun regelmäßig Berichterstatter der Versammlung nach Polen reisen. Zudem wird es einen ständigen Dialog mit den Behörden geben. Mit der Entscheidung der Parlamentarischen Versammlung wächst nun der Druck auf die nationalkonservative Regierung in Warschau noch weiter. Erst vor gut zwei Wochen hatten Verfassungsexperten, die sogenannte Venedig-Kommission, ein damals geplantes Gesetz zur Disziplinierung von Richtern scharf kritisiert - das polnische Parlament verabschiedete das Gesetz dennoch in der vergangenen Woche. Die Parlamentarische Versammlung rief den polnischen Präsident Andrzej Duda auf, das Gesetzesvorhaben nicht zu unterzeichnen. Auch das Europaparlament forderte Mitte Januar ein härteres Durchgreifen gegen den EU-Staat. Die in Polen regierende PiS hat in den vergangenen Jahren das Justizwesen weitgehend umgebaut. Die EU-Kommission hat wegen strittiger Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. (dpa, 28.1.20)