"Menschenhandel ist eine schwere Straftat (...) Die Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels ist für die Union und die Mitgliedsstaaten ein vorrangiges Ziel." - so steht es in der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel. Doch Deutschland hat bis heute diese Richtlinie nicht unterzeichnet, und das, obwohl das Geschäft mit dem Menschenhandel boomt. Schätzungsweise 880.000 Menschen leben laut einem Bericht des Europäischen Parlaments in "moderner Sklaverei". Um auf diese Schicksale aufmerksam zu machen wird seit sechs Jahren immer am 18. Oktober der Europäische Tag gegen Menschenhandel begangen. Doktor Petra Follmar-Otto ist Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik für Europa im Deutschen Institut für Menschenrechte.
domradio.de: Deutschland hat bis heute die Richtlinien der EU nicht unterzeichnet, obwohl bereits im April diesen Jahres die Frist ablief. Wieso tun sich die Politiker Ihrer Meinung nach damit so schwer?
Follmar-Otto: Deutschland ist ja zur Umsetzung der Richtlinie rechtlich verpflichtet. Die Kommission hat Deutschland im April, als die Frist abgelaufen ist, gemahnt, Schritte zur Umsetzung einzuleiten. Wir sehen in Deutschland nach wie vor eine Konzentration auf die Perspektive "Strafverfolgung gegen die Täter", und die Opferrechte, die sind viel weniger im Fokus. Wir meinen, es müsste hier eigentlich einen Perspektivwechsel geben, hin zur Stärkung der Menschenrechte der Opfer, zur Stärkung der Position der Opfer, damit sie sich selbst aus diesen Situationen von Ausbeutung und Zwang befreien können, ihre Rechte durchsetzen können.
Und dazu bräuchte es bei der Umsetzung der Richtlinie nicht nur strafrechtliche Änderungen, sondern ganz dringend eine Stärkung des Status der Opfer im Aufenthalts- und im Entschädigungsrecht. Dazu konnte sich die Politik bisher leider nicht durchringen. Es gab ja einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der aber im Bundesrat gescheitert ist und der sich auch allein wieder nur auf das Strafrecht und auf das Gewerberecht bezog. Hier ist die neue Bundesregierung jetzt in der Pflicht, schleunigst ein neues umfassenderes Gesetz vorzulegen.
domradio.de: Wenn wir von Menschenhandel sprechen, dann fallen einem schnell Bilder von Frauen ein, die zur Prostitution gezwungen werden. Gibt es denn darüber hinaus auch andere Formen von Menschenhandel?
Follmar-Otto: Es gibt Menschenhandel und schwere Folgen von Arbeitsausbeutung in sehr sehr vielen Branchen, beispielsweise sind Fälle bekannt in Deutschland aus der Landwirtschaft, aus der Gastronomie, auf dem Bau, in der fleischverarbeitenden Industrie - aber auch in privaten Haushalten und in der häuslichen Pflege. Das ist also ein sehr sehr breites Spektrum, und man muss sagen, dass polizeilich bekannt, oder strafrechtlich ermittelt, werden in Deutschland nach wie vor vorrangig Fälle in der Zwangsprostitution; das ist so ein Verhältnis von 90 zu 10 Prozent, von Fällen, die in der Zwangsprostitution und in der Arbeitsausbeutung bekannt werden. Aber man muss davon ausgehen, dass es im Bereich der Arbeitsausbeutung hier eine sehr große Dunkelziffer gibt.
domradio.de: Sind denn mehr Frauen als Männer vom Menschenhandel betroffen?
Follmar-Otto: Diejenigen, die in Deutschland als Opfer bekannt werden, sind fast durchgängig Frauen - was natürlich auch damit zu tun hat, dass wir so einen großen Schwerpunkt auf die Zwangsprostitution bislang haben in der polizeilichen Ermittlungsarbeit. Aber auch weltweit, die Ilo, die Internationale Arbeitsorganisation, die spricht auch davon, dass überwiegend Frauen betroffen sind, auch in der Arbeitsausbeutung.
domradio.de: Aus welchen Regionen stammen denn die meisten Opfer von Menschenhandel, aus Osteuropa?
Follmar-Otto: Auch da gibt es eine große Bandbreite, es gibt viele Opfer und Betroffene aus Osteuropa, Südosteuropa, aber auch aus Asien und Afrika, Lateinamerika werden immer wieder Fälle bekannt - also aus sehr sehr vielen Ländern und Herkunftsregionen kommen die Betroffenen.
domradio.de: Sie fordern ja schon lange, dass Deutschland - die deutsche Bundesregieung - sich aktiv gegen Menschenhandel einsetzt, unter anderem durch die Verabschiedung der EU-Richtlinie. Sie haben gesagt, die neue Regierung, also die große Koalition - danach sieht es ja aus - muss schleunigst etwas ändern. Was denn?
Follmar-Otto: Also zum einen halten wir es für ganz zentral, dass das Aufenthaltsrecht geändert wird, dass für die Betroffenen ein Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Rolle im Strafverfahren verankert wird, im Aufenthaltsgesetz. Bislang ist es ja so, dass die Betroffenen nur in Deutschland bleiben können, wenn und so lang sie als Zeugen im Strafverfahren benötigt werden. Das muss unserer Meinung nach geändert werden. Und wir brauchen die Möglichkeit von Entschädigungsansprüchen für alle Betroffenen von Menschenhandel; bislang haben Anspruch auf staatliche Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz nur diejenigen, gegen die in Deutschland Gewalttaten verübt werden, nicht diejenigen, wo Gewalt im Herkunftsland ausgeübt wurde, oder beispielsweise mit Gewalt gegen Familienangehörige gedroht wird, um sie gefügig zu machen.
(Das Interview führte Tobias Fricke.)