Gäfgen hatte im September 2002 den elfjährigen Jakob von Metzler entführt und ermordet. Nachdem ihm im Verhör von der Polizei massive Gewalt angedroht worden war, hatte er ausgesagt und die Beamten zur Leiche des Kindes geführt. Vor allem mit Hilfe der am Tatort gefundenen Beweise wurde Gäfgen im Juli 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Geständnisse im Zusammenhang mit der angedrohten Folter wurden jedoch nicht verwertet. Deutschland habe weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen, hieß es daher auch in dem Urteil aus Straßburg.
Gegen seine Verurteilung und die Gewaltandrohung im Polizeiverhör war Gäfgen wiederholt juristisch vorgegangen: Zunächst bestätigte der Bundesgerichtshof den Frankfurter Richterspruch, dann scheiterte Gäfgen mit einer Verfassungsbeschwerde. Schließlich legte er in Straßburg Beschwerde ein.
Europäischer Gerichtshof hat die Klage des Mörders von Jakob von Metzler abgewiesen
Beschwerde nicht gerechtfertigt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde des Entführers und Mörders des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen abgewiesen. In der Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland hatte Gäfgen geltend gemacht, die deutschen Behörden hätten gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention und gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen. Bei einem Erfolg hätte der heute 33-Jährige eine Wiederaufnahme seines Verfahrens verlangen können.
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