Eu fordert weitere Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

Familienstand: verpartnert

Das umstrittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfüllt nach Ansicht von EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla nicht alle Anforderungen der zugrundeliegenden EU-Richtlinien. Die "Süddeutsche Zeitung" (Montagausgabe) berichtete, Spidla fordere in einem Schreiben an die Bundesregierung Nachbesserungen. Unter anderem sollten eingetragene Partnerschaften von Homosexuellen einer Ehe weitgehend gleichgestellt werden.

 (DR)

Spidla kritisiere unter anderem, dass im öffentlichen Dienst insbesondere bei Leistungen wie Beihilfe, Familienzuschlag und dem Witwen- und Witwergeld zwischen Verheirateten und in einer Lebenspartnerschaft zusammenlebenden Paaren unterschieden werde, schrieb das Blatt. Nach Ansicht der Kommission handle es sich nicht um unterschiedliche Familienstände. Deutsche Richter sehen das anders: "Der Unterschied zwischen dem Familienstand 'verheiratet' und dem Familienstand 'eingetragene Lebenspartnerschaft' rechtfertigt unterschiedliche Rechtsfolgen, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. (BVerwG, NJW 2000, 2038)."

Der EU -Kommissar kritisiert zudem, dass Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot nur dann haften müssten, wenn sie schuldhaft gehandelt haben. Die Kommission erwarte innerhalb von zwei Monaten eine Antwort, ansonsten sei die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren möglich, schreibe Spidla.

EU-konform
Die Bundesregierung schließe in einem internen Papier nicht aus, dass Teile des Antidiskriminierungsgesetzes nachgebessert und verschärft werden müssten, berichtete das Blatt.

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte dagegen, die Bundesregierung halte die Gesetzesregelung "nach wie vor" für EU-konform. Das bestätigte auch das Bundesjustizministerium. Anderenfalls hätte man die Richtlinien nicht so verabschiedet, sagte Sprecherin Eva Schmierer. Sie wies darauf hin, dass derzeit zwischen den betroffenen Ressorts ein Antwortschreiben an die Kommission abgestimmt werde.

Gegenwehr aus Bayern
Bayerns Europaminister Markus Söder (CSU) hat die Kritik von EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla am deutschen Gleichstellungsrecht zurückgewiesen. Schon der gegenwärtige gesetzliche Rahmen gehe an die Grenzen des politisch Vertretbaren und praktisch Vernünftigen, sagte Söder am Montag in München. Die von Spidla verlangte rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe wäre ein völlig falsches Signal. Bayern werde sich dagegen "massiv zur Wehr setzen".

Söder betonte zudem, die Forderungen des EU-Sozialkommissars trügen "zur weiteren Aufblähung" der Bürokratie bei. Schon das geltende Gesetz reduziere gerade für diejenigen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, die es eigentlich schützen solle. Das Gleichbehandlungsgesetz müsse "entschlackt" und die Bürokratie abgebaut werden.

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte der "Süddeutschen Zeitung", es sei seiner Fraktion schon schwer gefallen, dem Gesetz in seiner jetzigen Form zuzustimmen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, sagte dagegen: "Die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht und bei der Beamtenversorgung ist überfällig."

Gleiche Pflichten
Beim Arbeitslosengeld II, bei der Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und bei der Sozialhilfe werden Lebenspartner bereits entstehung des Gesetzes wie Ehegatten behandelt, das heißt, bei der Prüfung ihrer Hilfebedürftigkeit werden das Einkommen und das Vermögen des Partners mit berücksichtigt.

Bei der Lohn- und Einkommensteuer werden die Partner einer Lebenspartnerschaft wie Ledige behandelt. Sie sind in der Lohnsteuerklasse 1 veranlagt und können eventuelle Unterhaltsleistungen nur bis zur Höhe von 7.188 EUR von der Steuer absetzen, auch wenn sie ihren Partner entsprechend ihrer Unterhaltsverpflichtung mit höheren Beträgen unterstützen.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts erhalten verpartnerte Angestellte und Arbeiter, die im öffentlichen Dienst tätig sind, den Orts- bzw. Sozialzuschlag für Verheiratete. Für Beamte gilt noch keine entsprechende Reglung.