Die katholische EU-Bischofskommission COMECE zeigt sich besorgt über die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu gleichgeschlechtlichen Ehen. Sie kritisierten am Dienstag den Richterspruch von Ende November als einen bedenklichen Eingriff in den "Kernbereich nationaler Zuständigkeiten". Dies könne angesichts der schwierigen Lage, in der sich die EU derzeit befinde, "antieuropäische Stimmungen" hervorrufen.
Der EuGH hatte geurteilt, dass eine in Deutschland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe von EU-Angehörigen auch in anderen Mitgliedstaaten der Union anerkannt werden muss. Im konkreten Fall ging es um zwei polnische Männer, die 2018 in Berlin geheiratet hatten. Eine Umschreibung der Eheurkunde im polnischen Personenstandsregister wurde ihnen mit der Begründung verwehrt, das polnische Recht lasse die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht zu. Der EuGH entschied jedoch, dass eine Anerkennungspflicht besteht.
Mehr Rücksicht auf nationales Recht
Das COMECE-Präsidium gibt nun zu bedenken, dass die Ehe in den Rechtssystemen verschiedener EU-Mitgliedstaaten als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert sei, "in einigen Fällen sogar durch Verfassungsbestimmungen". Weiter heißt es in der Erklärung der EU-Bischöfe: "Wir beobachten mit Sorge die Tendenz, Bestimmungen, die sensible Bestandteile der nationalen Rechtssysteme schützen sollen, in einer Weise anzuwenden, die ihren Sinn verwässert."
Der Achtung nationaler Identitäten werde durch den Gerichtshof eine "enttäuschend begrenzte Rolle" beigemessen, so der zentrale Kritikpunkt der COMECE. Die jüngste Entscheidung führe zu einer Angleichung eherechtlicher Wirkungen, obwohl die EU kein Mandat zur Harmonisierung des Familienrechts habe. Es sei nicht verwunderlich, dass solche Urteile zu EU-kritischen Ressentiments führten, so das Fazit der Bischöfe.