Bischof Meier sieht Verhältnis von Kirche und Staat vor Wandel

"Es wird so nicht bleiben"

Der Augsburger Bischof Bertram Meier prognostiziert eine Veränderung im Verhältnis von Staat und Kirche. Das habe auch mit dem fehlenden Gottesbezug bei der Vereidigung der neuen Ministerriege und dem neuen Regierungsprogramm zu tun.

Bischof Bertram Meier / © Dieter Mayr (KNA)
Bischof Bertram Meier / © Dieter Mayr ( KNA )

"Wir dürfen uns als Kirche entfalten gegenüber einem weltanschaulich neutralen Staat. Staat und Kirche sind Partner - und die Partnerschaft hat sich bewährt", sagte Meier am Mittwochabend im schwäbischen Edenhausen. "Allerdings wage ich eine Prognose: Es wird so nicht bleiben. Im Wetterleuchten am politischen Himmel sehe ich ein Indiz dafür, dass sich etwas bewegt." Der Bischof erklärte: "Die Tatsache, dass Mitglieder unserer neuen Ministerriege bei der Vereidigung auf den Gottesbezug verzichtet haben, werte ich als Statement."

Auch im Regierungsprogramm würden die christlichen Kirchen "allen anderen Religionsgemeinschaften gleichgestellt: nicht weniger, aber auch nicht mehr", ergänzte Meier. "Daher meine Bitte: Halten Sie zusammen", rief er die Gläubigen auf. "Suchen Sie die Kooperation zwischen Kommune und Kirche. Die Bürger in unseren Städten und Dörfern sind mehrheitlich auch Glieder der Kirche. Es geht um das Humanum."

Äußerung zur Gerichtsbarkeit für Kleriker

Der Bischof äußerte sich zudem zum Thema Gerichtsbarkeit für Kleriker. "Geweihte Personen sind nicht exemt. Das spüren wir im Umfeld der Missbrauchsskandale. Selbstverständlich haben sie sich vor staatlichen Gerichten zu verantworten", so Meier. "Doch ich gehe noch weiter: Auch wenn ein staatliches Gericht diesbezügliche Verfahren einstellt, ist das noch kein Freispruch im kirchlichen Kontext." Ein Priester, der den Zölibat versprochen habe und Menschen geistlich begleite, dürfe diese besondere Stellung nicht ausnützen. "Er muss die Balance halten zwischen Nähe und Distanz. Die Grenzen zwischen sexuellem und geistlichem Missbrauch sind fließend."

Meier fügte hinzu, er könne es deshalb "nur begrüßen, wenn kirchliches Recht mitunter strenger ist als staatliche Regeln".


Quelle:
KNA