Erzbistum Köln weist kirchenrechtliche Anzeige zurück

Vorwurf der Normenverletzung

Das Erzbistum Köln weist eine kirchenrechtliche Anzeige des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz gegen Kardinal Woelki zurück. Die Betroffenen berufen sich darin auf das päpstliche Dekret "vos estis lux mundi".

Symbolbild Prozessakten liegen auf einem Tisch / © Swen Pförtner (dpa)
Symbolbild Prozessakten liegen auf einem Tisch / © Swen Pförtner ( dpa )

Die Anzeige bestätigte Beiratssprecherin Katharina Siepmann am Sonntag gegenüber der katholischen Nachrichten-Agentur. Die Anzeige wirft dem Kölner Erzbischof die Verletzung kirchenrechtlicher Normen vor. Der Betroffenenbeirat beruft sich auf die Regeln des motu proprio "vos estis lux mundi", das 2019 verabschiedet wurde, um den Umgang mit Missbrauchs- und Vertuschungsvorwürfen zu regeln. Das Erzbistum Köln hat die Vorwürfe des Betroffenenbeirats in einer Reaktion als "offenkundig haltlos" zurückgewiesen.

Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte zuvor ein Verfahren eingestellt. Der Betroffenenbeirat ist mit diesem Ergebnis nicht zufrieden und wendet sich nun an eine kirchliche Instanz. Das Erzbistum Köln sieht in diesem Fall hingegen keinen Ansatzpunkt für das kirchliche Recht: "Zum einem wurde das Ermittlungsverfahren nicht geführt, um den Umgang mit Anzeigen möglicher Sexualstraftaten, der Meldung von Tätern und erst recht nicht um die Aufarbeitung von Missbrauchstaten aufzuklären. Damit kommt eine Anwendung der im Schreiben erwähnten kirchenrechtlichen Normen also überhaupt nicht in Frage."

Die Einstellung des staatsanwaltlichen Verfahrens erfolgte laut Erzbistum, da die Ermittlungsbehörde "den Verdacht hinsichtlich aller erhobenen schwerwiegenden Vorwürfe wie des Meineids als Zeuge vor Gericht oder sonstiger absichtlicher falscher Aussagen ausdrücklich verneint." Das Verfahren sei damit "in allen Punkten rechtskräftig" eingestellt.

Quelle:
DR

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