Erzbischof lehnt Zwang zum Bruch des Beichtgeheimnisses ab

"Beichtgeheimnis keine Kultur der Geheimhaltung und Vertuschung"

In mehreren Bundesstaaten in Australien sind Priester bereits gesetzlich verpflichtet, bei Missbrauchsfällen das Beichtgeheimnis zu brechen. Der Bundesstaat Queensland will dem folgen. Brisbanes Erzbischof reagiert mit Unverständnis.

Beichte / © N.N. (shutterstock)

Der katholische Erzbischof von Brisbane weist den Plan der Regierung von Queensland zurück, bei Fällen von sexuellem Kindsmissbrauch Priester gesetzlich zum Bruch des Beichtgeheimnisses zu verpflichten. Die Kirche setze sich unmissverständlich für den Schutz von Kindern ein; ein Bruch des Beichtgeheimnisses würde aber "für die Sicherheit junger Menschen keinen Unterschied machen", zitieren australische Medien aus der Eingabe von Erzbischof Mark Coleridge an das Parlament des australischen Bundesstaates.

Weiter heiße es in der Eingabe von Coleridge, der auch Vorsitzender der Australischen Bischofskonferenz ist: "Es wird immer wieder behauptet, dass das Beichtgeheimnis gesetzlich abgeschafft werden muss, weil es der Dreh- und Angelpunkt einer Kultur der Geheimhaltung und Vertuschung ist." Das Gegenteil sei der Fall. Das Beichtgeheimnis "garantiert eine Kultur wahrer Offenbarung, die das Gegenteil von Vertuschung ist."

In mehreren Bundesstaaten ist Bruch des Beichtgeheimnisses bereits Pflicht

In mehreren Bundesstaaten sind Priester bereits gesetzlich verpflichtet, bei Missbrauchsfällen das Beichtgeheimnis zu brechen. Bei Weigerung drohen mehrjährige Haftstrafen. Wie in den anderen Bundesstaaten berufen sich auch Parlament und Regierung von Queensland auf eine Empfehlung der staatlichen Missbrauchskommission von Ende 2017.

Die Erzbischöfe der betroffenen Länder haben angekündigt, das Gesetz nicht zu befolgen. Im August sagte etwa Melbournes Erzbischof Peter Comensoli, er würde lieber ins Gefängnis gehen, als das Beichtgeheimnis zu brechen. 

Stichwort: Beichte

In der katholischen Kirche ist die Beichte Ausdruck der Umkehr des schuldig gewordenen Menschen. Im Rahmen des Bußsakraments wird der Gläubige durch einen Priester von seinen Sünden losgesprochen. Voraussetzung für die Vergebung ist erkennbare Reue, das Bekenntnis der eigenen Schuld sowie der Vorsatz, das Verhalten zu ändern und entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Der Beichtvater ist durch das Beichtgeheimnis zu unbedingtem Stillschweigen über das Erfahrene verpflichtet. Die Verletzung des Beichtgeheimnisses wird mit schweren Kirchenstrafen geahndet.

Papst nimmt die Beichte ab (KNA)
Papst nimmt die Beichte ab / ( KNA )
Quelle:
KNA