Erzbischof Heße wendet sich an Bischofskongregation

"Auf meine Bitte"

Nach der Debatte über Missbrauch im Erzbistum Köln wendet sich der Hamburger Erzbischof Stefan Heße an den Vatikan. "Ich kann nicht Richter in eigener Sache sein", so Heße. Rom soll über Konsequenzen für Heßes Bischofsamt entscheiden.

Erzbischof Stefan Heße / © Maximilian von Lachner (DBK)
Erzbischof Stefan Heße / © Maximilian von Lachner ( DBK )

Der Erzbischof von Hamburg, Stefan Heße, lässt vorerst sein Amt als Geistlicher Assistent des Zentralkomitees der Katholiken ruhen. Zugleich hat sich der Erzbischof offiziell mit einem Schreiben an die Bischofskongregation in Rom gewandt. Darin informiert er diese über die aktuelle Situation und die öffentliche Debatte um die Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln, mit denen auch er als damaliger Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal und Generalvikar befasst war. 

Er kündigt in dem Brief zudem an, dass er - sobald die Ergebnisse der jetzt in Köln laufenden Untersuchung vorliegen - diese an die Bischofskongregation senden werde. "Auf meine Bitte hin soll Rom prüfen, ob die dann vorliegenden Untersuchungsergebnisse Auswirkungen auf mein Amt als Erzbischof in Hamburg haben“, so der Erzbischof. Köln hat die Vorlage der Untersuchung für März 2021 angekündigt.

"Ich habe mich heute schriftlich an den Präfekten der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, gewandt und ihm die Situation geschildert. Ich habe ihm gegenüber erklärt, dass ich mich stets nach bestem Wissen und Gewissen an der Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln und nie an der Vertuschung solcher Fälle beteiligt habe. 

Die seit Monaten öffentlich geführte Debatte über meine Zeit in Köln belastet nicht nur mich persönlich, sondern auch die Katholikinnen und Katholiken im Erzbistum. Aus Sorge um das Erzbistum Hamburg sehe ich es daher als meine Pflicht an, die römischen Stellen sowohl über die aktuelle Situation als auch über die im März vorliegenden Untersuchungsergebnisse aus Köln zu unterrichten. Für mich ist es selbstverständlich, dass ich nicht Richter in eigener Sache sein kann, sondern die Instanz um Prüfung bitte, die mich in mein Amt als Erzbischof eingesetzt hat“, erklärte Erzbischof Stefan Heße.