Entscheidung im Moscheenstreit von Monheim vertagt

Weiter nach der Sommerpause

Im Streit um die kostenlose Überlassung städtischer Grundstücke an islamische Gemeinden in der Stadt Monheim fällt erst nach der Sommerpause eine Entscheidung. Das beschloss der Stadtrat am Mittwochabend.

Entscheidung über Moscheebau in Monheim vertagt / © Oliver Berg (dpa)
Entscheidung über Moscheebau in Monheim vertagt / © Oliver Berg ( dpa )

Die Verwaltung werde nun zunächst weitere Gespräche mit den beiden Moscheegemeinden führen, in denen es unter anderem um die Finanzierung der auf den Grundstücken geplanten Gebetshäuser gehen soll, wie Stadtsprecher Thomas Spekowius dem Evangelischen Pressedienst bestätigte. Bürgermeister Daniel Zimmermann von der Jugendpartei Peto wollte die Idee ursprünglich bereits am Mittwoch mit der Mehrheit seiner Partei beschließen. Dies wurde aber verschoben, nachdem er wegen des Vorhabens massiv in die Kritik geraten war.

Weiterer Bürgerinformationsabend geplant

Stattdessen vereinbarten nun die Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag, dass der Plan um einige Punkte erweitert werden soll. Dazu gehören etwa der künftige Platzbedarf der Gemeinden sowie Fragen zu ihrer inhaltlichen Arbeit. Nach der Sommerpause soll die Angelegenheit zunächst wie von der Opposition gefordert in mehreren Fachausschüssen beraten werden. Anschließend sei eine weitere Bürgerinformation geplant, sagt Spekowius. Am 28. September könnte der 40-köpfige Rat dann eine Entscheidung treffen.

Vorwurf der Veruntreuung

Bürgermeister Zimmermann kündigte an, sich um einen möglichst breiten Konsens für das weitere Vorgehen bemühen zu wollen. Monheimer Bürger hatten ihm die Veruntreuung städtischen Grundbesitzes vorgeworfen. Sie drohten mit einem Bürgerentscheid, sollte Zimmermanns Peto ihre Mehrheit im Rat nutzen, um die Idee durchzusetzen. Die Opposition aus CDU, SPD und Grünen forderte in einem Antrag mehr Zeit bis zu einem Beschluss.

Zimmermann hatte seinen Vorstoß verteidigt und erklärt, islamische Gemeinden würden künftig bei der Integration von Flüchtlingen eine wichtige Rolle spielen. Er betonte, dass die Überlassung der Grundstücke im Wert von 850.000 Euro zweckgebunden erfolge. Die Moscheegemeinden könnten sie ohne Einverständnis der Stadt nicht vermieten, weiterverkaufen oder verpachten. Sollten sie gegen die vereinbarten Bedingungen verstoßen, müssten sie die Grundstücke an die Stadt zurückgeben.


Quelle:
epd