Pariser Erzbischof meldet künftig jeden Missbrauchsverdacht

Enge Zusammenarbeit

Das Erzbistum Paris und die Pariser Staatsanwaltschaft werden bei Missbrauchsfällen in Zukunft noch enger zusammenarbeiten. Eine entsprechende Erklärung haben Erzbischof Aupetit und die Pariser Staatsanwaltschaft am Donnerstag unterzeichnet. 

Vertragsunterzeichnung (dpa)
Vertragsunterzeichnung / ( dpa )

Der Pariser Erzbischof Michel Aupetit hat sich verpflichtet, jeden plausiblen Verdacht auf sexuellen Missbrauch an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben. "Die französische Justiz ist eine Justiz, der man vertrauen kann", zitieren verschiedene französische Medien Aupetit am Freitag in Paris. Aupetit und der Pariser Staatsanwalt Remy Heitz hatten am Donnerstag ein Protokoll zur Zusammenarbeit bei der Untersuchung von möglichen Missbrauchsfällen unterzeichnet.

Schutz der Opfer steht im Mittelpunkt

Konkret muss die Diözese Paris durch die neue Regel keine internen Untersuchungen in Verdachtsfällen mehr durchführen. Es sei Sache der Staatsanwaltschaft, gegebenenfalls die Straftaten zu charakterisieren oder Zweifel auszuräumen, so Aupetit.

Die Staatsanwaltschaft wolle die Ermittlungen "schnell und diskret" durchführen. Die Ergebnisse der Ermittlungen würden dann an die Diözese weitergegeben, die anschließend möglicherweise notwendige Schritte einleite. Das könne auch ein kanonischer Prozess sein. Die Justiz übermittelt ihre Untersuchungsinhalte jedoch nicht an kirchliche Gerichte.

"Es geht weder um den Schutz der Institution noch um mich", sagte Aupetit nach der Unterzeichnung. Im Mittelpunkt stehe der Schutz der Opfer. Die Kirche habe nicht die Mittel der Justiz, um Ermittlungen aufzunehmen. "Es ist nicht Sache der Kirche, festzustellen, ob Taten verjährt sind oder ob sie kriminellen Charakter haben", sagte Heitz.

Bisher 16 Missbrauchsfälle weitergegeben

Das Pilotprojekt zwischen der Diözese Paris und der Staatsanwaltschaft soll ein Jahr laufen und dann ausgewertet werden. Auch andere französische Diözesen denken über eine solche Kooperation nach.

In den vergangenen drei Jahren hat die katholische Kirche 16 Fälle in Paris an die Justiz weitergegeben. Sie betrafen Priester, Diakone und Ordensleute. Etwa zehn werden derzeit noch von der Staatsanwaltschaft verfolgt.

In Deutschland hat die Bischofskonferenz 2002 erstmals Leitlinien zum Umgang mit Verdachtsfällen auf Missbrauch erlassen. Sie wurden 2010 und 2013 verschärft. Inzwischen führt jede glaubwürdige Verdachtsäußerung zur vorläufigen Abziehung des Verdächtigten aus der Seelsorge. Es ist klar geregelt, wann die Staatsanwaltschaft benachrichtigt wird und wann der Fall zudem an die höchste innerkirchliche Gerichtsstelle nach Rom überstellt wird.


Quelle:
KNA , DR
Mehr zum Thema