EKD-Synode

Stichwort

Die EKD-Synode ist das höchste gesetzgebende Gremium der Evangelischen Kirche in Deutschland. Das Kirchenparlament hat 126 Mitglieder, die rund 25 Millionen evangelische Christen repräsentieren. 106 Synodale werden von den 22 Landeskirchen gewählt, 20 Synodenmitglieder werden vom Rat der EKD berufen. Für jedes Synodenmitglied werden zwei Stellvertreter gewählt oder berufen. Zu den Organen der EKD gehören neben dem Kirchenparlament die Kirchenkonferenz, eine Art Bundesrat, und der Rat.

 (DR)

Zu den Aufgaben der Synode gehört die Wahl des EKD-Rates zusammen mit der Kirchenkonferenz. Weiter erörtert die Synode die Arbeit der EKD und Fragen kirchlichen Lebens. Dies kann sich in Kirchengesetzen äußern oder in «Kundgebungen», mit denen sich das Kirchenparlament an die Öffentlichkeit wendet. Zudem beschließt die Synode den Haushalt.
Gremien der Synode, die nicht in Fraktionen unterteilt ist, sind neben dem Präsidium Ausschüsse und informelle Gesprächskreise.

Die Synode wird für jeweils sechs Jahre gebildet, sie tritt in der Regel einmal jährlich an wechselnden Orten zusammen und tagt öffentlich. Geleitet wird sie von einem Präsidium, an dessen Spitze ein Präses steht. Am Samstag wurde die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt bei der Konstituierung der 11. EKD-Synode in Würzburg in das Leitungsamt gewählt.

Die Präses ist «geborenes» Mitglied des EKD-Rates, der 15 Mitglieder hat. Er wird bei der nächsten Tagung im Oktober im Ulm neu gebildet. Dann wird auch über die Nachfolge des 66-jährigen Ratsvorsitzenden Wolfgang Huber entschieden, der in diesem Jahr altersbedingt zudem als Berliner Landesbischof aus dem Amt scheidet.