Einige Punkte zur Pflegereform im Überblick

 (DR)

Wer hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung?

Erstmals erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – egal, ob sie von körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen betroffen sind.

Wie viele Pflegestufen gibt es und wie läuft die Einstufung?

Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade. Der jeweilige Grad wird auf der Grundlage eines neuen Begutachtungsverfahrens ermittelt. Der Hilfsbedarf, den jemand hat, wird nicht mehr in Minuten gemessen. Das Maß für die Einschätzung von Pflegebedürftigkeit soll der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen sein – also wie selbstständig er ohne Hilfe und Unterstützung von anderen sein Leben führen kann.

Welche Bereiche beim Begutachtungsverfahren spielen eine Rolle?

Sechs: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Erkrankungen und Belastungen sowie soziale Kontakte. Für jeden werden abhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigung Punkte vergeben. Sie werden am Ende gewichtet und addiert. Von der Gesamtpunktezahl hängt ab, in welchen Pflegegrad ein Betroffener eingestuft wird.

Müssen Pflegebedürftige einen neuen Antrag stellen?

Nein. Nach dem neuen System mit Pflegegraden werden zunächst nur die Menschen begutachtet, die erst ab Januar 2017 einen Pflegegrad beantragen. Diejenigen, die bereits eine Pflegestufe haben, haben sozusagen einen Bestandsschutz. Von sich aus müssen sie nichts unternehmen. (dpa/Stand 28.10.16)