Ein Gesetz soll Beihilfe zum Suizid verbieten

"Das Leben schützen, wo es verletzlich ist"

Ein Verbot von Beihilfe zum Suizid soll nach dem Willen der CDU in den Koalitionsvertrag, die SPD hat andere Pläne. Der CDU-Politiker Günter Krings nimmt an den Koalitionsverhandlungen teil. Ein domradio.de-Interview.

 (DR)

domradio.de: Herr Krings, schon die schwarz-gelbe Regierung wollte dieses Verbot der Suizid-Beihilfe festschreiben. Am Ende kam dann wegen Unstimmigkeiten kein Gesetz zu Stande. Wie sind denn die Erfolgsaussichten heute?

Krings: In der letzten Koalition gab es schon Probleme beim Koalitionsvertrag. Die FDP wollte maximal die gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellen und das ist dann auch so geblieben. Und das hieße, dass natürlich unternehmensartige Einrichtungen unter den Straftatbestand fallen, aber nicht unbedingt ehrenamtlich arbeitende Vereine, und insbesondere nicht Ärzte. Und ich glaub, das letzte ist der entscheidende Punkt. Wenn die Beihilfe zum Suizid zu einer normalen Dienstleistung flächendeckend von Ärzten in Deutschland werden sollte in den nächsten Jahren, dann haben wir eine andere Republik. Dann wird der Druck von alten, vielleicht kranken Menschen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, sehr, sehr groß werden und deshalb wollen wir jegliche Form der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe unter Strafe stellen. Und das ist ein Dissenz zur SPD, die das mehrheitlich wohl nicht wollen, was wir sehr bedauern.

domradio.de: Beihilfe zum Suizid, was genau ist denn damit gemeint?

Krings: Das sind eben Unterstützungshandlungen, die zum Beispiel ein Arzt vornimmt, die eben dann erst den Patienten in die Lage versetzen, die Selbsttötung vorzunehmen. Und das ist natürlich schon eine schwerwiegende Handlung, und das würde das Bild des Arztes deutlich verändern.

domradio.de: Also, das heißt, Beihilfe zum Suizid leistet jemand, wenn er zum Beispiel einem Patienten todbringende Medikamente überlässt, sie aber nicht selbst verabreicht. Im Moment steht das eben noch nicht unter Strafe. Ist das denn nicht vielleicht auch aus christlicher Sicht wichtig, diese Hilfe zu leisten, wenn ein todkranker Mensch sie so dringend braucht?

Krings: Wir haben in Deutschland glücklicherweise jetzt ein relativ gut ausgebautes Hospizsystem, viele Möglichkeiten der Schmerztherapie. Das war vor zehn, 20 Jahren, als ich einen solchen Fall von schwerer Krankheit auch in der eigenen Familie hatte, noch ganz anders. Und da müssen wir weiter schauen, wie wir Fortschritte machen können. Ich hab zwar durchaus Verständnis dafür, dass manche Menschen sagen, wenn es denn keinen Ausweg gibt, möchte ich diesen Weg gerne gehen, aber Fachleute und Leute, die mit vielen Menschen gearbeitet haben, die auch Patiententestamente mitverfasst haben, bestätigen, dass, wenn es denn zu dem Fall kommt, doch die Allermeisten einen Lebenswunsch haben, eben den Wunsch nach Schmerzminderung haben. Und das ist etwas anderes als wenn wir jetzt das Thema Beihilfe zum Suizid zu einer normalen Dienstleistung machen würden. Das wäre auch, glaub ich, ein anderes Verständnis vom Lebensende. Wir müssen das Leben gerade da, wo es besonders verletzlich ist, in besonderer Weise schützen: Am Lebensanfang und am Lebensende, und deshalb sind wir für dieses Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe.

domradio.de: Jetzt sagt die SPD, das ist eine Gewissensentscheidung. Die SPD will das Thema anhand von Gruppenanträgen im Parlament verhandeln. Damit hat man auch ganz gute Erfahrungen gemacht bei ähnlichen Themen, oder?

Krings: Man kann das so oder so sehen. Ich kann das schon in gewisser Weise verstehen, dass man sagt, es sind sehr grundlegende, auch bioethische Fragestellungen damit verbunden, so dass die SPD jedenfalls auf diese Idee mit den Gruppenanträgen gekommen ist. Aber ich finde es auch nicht gut, wenn das Parlament immer dann, wenn es um Fragen der Ethik geht, sagt, also da können wir keine Meinung insgesamt fassen oder in einer Fraktion fassen, gerade in der CDU und CSU wäre es gut, wenn wir geschlossen in einen solchen Antrag hineingehen können. Wir sind knapp vor der absoluten Mehrheit und es wäre natürlich schon sehr wünschenswert, wenn wir das auch in einem normalen Gesetzgebungsantrag machen können. Das andere würde ich nicht ausschließen, dass diese Option auch möglich ist, aber in dieser Frage haben wir auch in der Vergangenheit  in bioethischen Fragen nicht immer im Ergebnis gute Erfahrungen gemacht. Das Verbot der Präimplantationsdiagnostik hat es per Gruppenantrag nicht geschafft ins Gesetzblatt und in vielen anderen bioethischen Fragen haben wir leider keine Mehrheiten im Parlament gehabt. Da kann man sagen, so ist halt die Meinungslage im Bundestag, aber im Ergebnis bedaure ich es dennoch sehr.


Günter Krings (dpa)
Günter Krings / ( dpa )
Quelle:
DR

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