Droht bei Segnung von homosexuellen Paaren Exkommunikation?

Ein Blick ins Kirchenrecht

Hätte eine Segnung homosexueller Paare für Bischöfe nach dem Nein des Vatikan juristische Konsequenzen? Das Kirchenrecht sieht nach Ansicht des katholischen Kirchenrechtlers Gero Weishaupt in diesem Fall deutliche Strafen vor.

Homosexuelles Paar mit Regenbogenfahne / © OMP.stock (shutterstock)
Homosexuelles Paar mit Regenbogenfahne / © OMP.stock ( shutterstock )

"Ein Bischof, der das päpstliche Verbot der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ignoriert und ihm zuwiderhandelt, zieht sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu, d.h. sie tritt, sobald ein Bischof sich öffentlich zugunsten einer Segnung homosexueller Verbindungen einsetzt, durch diese Tat selbst ein", sagte Weishaupt dem österreichischen Internetportal kath.net (Montag).

Nach Dekret auch rechtlich wirksam

Sobald der Papst dies per Dekret feststelle, sei die Exkommunikation auch rechtlich wirksam. Sakramente, die der betreffende Kleriker trotz des Dekrets spende, seien dann nicht mehr gültig beziehungsweise erlaubt. Zeige der Täter jedoch Einsicht und bemühe sich um "Schadenersatz", habe er ein Recht auf Aufhebung der Exkommunikation. 

Mitte März hatte die Römische Glaubenskongregation klargestellt, die katholische Kirche habe keine Vollmacht, gleichgeschlechtliche Beziehungen zu segnen. Diese Verbindungen entsprächen nicht dem göttlichen Willen, wie er in der Bibel zum Ausdruck komme. Unter deutschen Bischöfen regt sich dazu Widerspruch. So drängt der Aachener Bischof Helmut Dieser auf eine Öffnung der katholischen Sexualmoral. Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck lehnt eine Suspendierung von Priestern ab, die homosexuelle Paare segnen. Rund um den 10. Mai wollen mehr als 75 Kirchen ebensolche Segensfeiern anbieten.

Offener Ungehorsam gegen den Papst

Weishaupt dagegen betonte, Bischöfe, die so etwas duldeten oder förderten, begingen offenen Ungehorsam gegen den Papst und brächen ihren bei Amtsantritt abgelegten Treueeid gegenüber dem Oberhaupt der katholischen Kirche. Die Segnung für homosexuelle Paare stehe "im eklatanten Widerspruch zur geoffenbarten Wahrheit über die Ehe". Sie sei ein Verstoß gegen die liturgische Ordnung, die nur der Apostolische Stuhl abändern könne, sei "also ein vorgetäuschter Segen".

Weishaupt sagte, Gläubige könnten sich entweder an ihren Bischof oder über den Apostolischen Nuntius oder direkt an den Papst oder eine römische Behörde wenden und Beschwerde gegen solche Segnungen einlegen.

Der Priester lehrt unter anderem seit 2015 als Dozent für Kirchenrecht und kirchliche Dokumente am Theologischen Institut des Bistums Roermond und ist Diözesanrichter am erzbischöflichen Offizialat des Erzbistums Köln.


Quelle:
KNA
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