Ehrenamtliche in Württemberg dürfen kirchliche Beerdigungen leiten

Ein Pilotprojekt

Erstmals haben sich in Württemberg sieben Frauen und ein Mann im Ehrenamt für die Leitung von katholischen Bestattungsfeiern qualifiziert. Bischof Klaus Krämer hat sie jetzt zu diesem Dienst beauftragt.

Vorbereitung für eine Erdbestattung / © Julia Steinbrecht (KNA)
Vorbereitung für eine Erdbestattung / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Im Bistum Rottenburg-Stuttgart dürfen künftig auch Ehrenamtliche kirchliche Beerdigungen leiten. Die ersten acht Katholikinnen und Katholiken wurden dazu jetzt offiziell von Bischof Klaus Krämer beauftragt. Zuvor hatten sie sich in Kursen und Fortbildungen neun Monate lang auf ihren Einsatz vorbereitet, wie die Diözese am Donnerstag mitteilte.

Ein Pilotprojekt

Die Qualifizierung von kirchlichen Ehrenamtlichen bezeichnete die württembergische Diözese als Pilotprojekt. Weiter Ausbildungskurse sollen folgen.

Lange leiteten nur Priester und Diakone Beerdigungen. Inzwischen ist es vielerorts auch üblich, dass hauptamtliche Kirchenmitarbeiterinnen wie Pastoral- und Gemeindereferentinnen beerdigen.

Wer in Deutschland katholische Beerdigungen leiten darf

Tote zu begraben gehört zu den sieben Werken der christlichen Barmherzigkeit. Das Kirchenrecht sieht vor, dass in der Regel Priester und Diakone die Leitung einer Begräbnisfeier wahrnehmen. Wenn der Priester die Beerdigung leitet, dann hält er einen Trauergottesdienst mit einer Eucharistiefeier, es sei denn, die Hinterbliebenen bevorzugen eine Wort-Gottes-Feier. Diese kann auch von eigens beauftragten Laien wahrgenommen werden. 

Symbolbild: Diakon bei einer Beerdigung / © Beatrice Tomasetti (DR)
Symbolbild: Diakon bei einer Beerdigung / © Beatrice Tomasetti ( DR )
Quelle:
KNA