Eckpunkte zum Bundesteilhabegesetz

 (DR)

Budget für Arbeit: Arbeitgeber sollen bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung bis zu 75 Prozent des Lohns erstattet bekommen. Mit diesem Budget für Arbeit soll die Zahl der rund 39 000 Unternehmen gesenkt werden, die keine Behinderte beschäftigen. Auch für höhere Studienabschlüsse soll es Assistenzleistungen geben.

Vermögen: Wer Eingliederungshilfe erhält, also Sozialhilfe für Menschen mit dauerhafter oder drohender Behinderung, soll nicht mehr nur 2600 Euro seines Barvermögen behalten dürfen, ohne dass dieses angerechnet wird. Ab 2017 sollen es 27 600, ab 2020 dann 50 000 Euro sein. Dann soll auch das Partnereinkommen anrechnungsfrei bleiben. Zudem soll die Vorlage des Einkommensteuerbescheids reichen - heute müssen Betroffene ihre Einkommen und Ausgaben im Detail offenlegen.

Teilhabeplan: Sozialamt, Reha-Träger, Bundesagentur, Sozialkassen - bisher muss ein Mensch mit Behinderung oft mehrere Stellen abklappern. Künftig soll ein einziger Antrag das Prüf- und Entscheidungsverfahren in Gang setzen. Betroffene sollen besser beraten werden, die Ämter und Stellen sollen sich kurzschließen und einen Teilhabeplan über den Bedarf des Einzelnen erstellen.

Kosten: Das Gesetz soll 500 bis 700 Millionen Euro pro Jahr kosten. Aber bei der Eingliederungshilfe für Behinderte soll auch auf die Kostenbremse getreten werden.

Kritik: Betroffenen- und Sozialverbände fürchten, die Kriterien für den Bezug von Eingliederungshilfe würden zu hoch angesetzt. Sie fürchten auch, Assistenten etwa für die Hilfe zur Fortbewegung könnten zu stark gepoolt, also nur für mehrere Betroffene zugleich gewährt werden. (dpa/Stand 28.06.16)