Eckdaten zum Kirchenasyl

 (DR)

Februar 2015: Mit steigenden Flüchtlingszahlen kommt auch die Debatte um das Kirchenasyl wieder auf. Die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einigen sich auf eine Verfahrensabsprache. Für so genannte Dublin-Fälle sollen demnach die Kirchengemeinden ein eigenes Dossier bei den Behörden einreichen, auf dessen Grundlage über das weitere Vorgehen entschieden wird.

August 2015: Die katholischen Bischöfe bezeichnen das Kirchenasyl in einer Handreichung als eine "Form des gewaltlosen zivilen Ungehorsams".

März 2018: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht fordert die Politik auf, gegen die steigenden Zahlen von Kirchenasyl vorzugehen. Der Vorwurf: Kirchenasyl werde zunehmend gewährt, um gesetzliche Fristen für eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht verstreichen zu lassen. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Kirchen eine höhere Moral für sich beanspruchten und staatliche Organe rechtswidrig behinderten.

Mai 2018: Der Fall des "Freisinger Kirchenasyls" löst eine grundsätzliche Debatte zur Strafbarkeit von Kirchenasyl aus. Das Oberlandesgericht München spricht den Angeklagten vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts im Kirchenasyl frei. Allerdings verweisen die Richter darauf, dass das Kirchenasyl kein Rechtsinstitut sei, aus dem ein Anspruch auf Duldung hervorgehe.

August 2018: Mit 552 Fällen erreicht die Zahl der laufenden Kirchenasyle einen neuen Höchststand. Die meisten sind sogenannte Dublin-Fälle, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland gekommen sind. Sie können innerhalb von sechs Monaten in das Ersteinreiseland rücküberstellt werden. Läuft diese Frist ab, ist Deutschland für den Asylantrag zuständig. Seit dem 1. August verlängert sich bei Kirchenasylfällen unter bestimmten Bedingungen diese Frist auf 18 Monate. (KNA)