Donum Vitae Bayern publiziert Umfrage zur Konfliktberatung

"Neutrale Person ist von großer Bedeutung"

Kippt die Ampelkoalition die Pflichtberatung vor Abtreibungen? Im Zuge der Debatte um die Beratungspflicht hat der Verein Donum Vitae Bayern seine Ratsuchenden befragt. 82 Prozent der Frauen fühlten sich durch die Beratung entlastet.

Symbolbild Schwangere Frau blickt in den Spiegel / © MilanMarkovic78 (shutterstock)
Symbolbild Schwangere Frau blickt in den Spiegel / © MilanMarkovic78 ( shutterstock )

Im Zuge der Debatte um die Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt hat der Beratungsverein Donum Vitae Bayern seine Ratsuchenden befragt. 

Demnach wären 39 Prozent der Befragten nach eigenem Bekunden ohne die gesetzliche Pflicht nicht gekommen, wie Donum Vitae am Dienstag in München mitteilte. Zugleich hätten 82 Prozent der Frauen angegeben, dass sie die Beratung entlastet habe, 94 Prozent hätten sie als hilfreich empfunden.

Beratungspflicht steht auf dem Prüfstand

Bei der geplanten Reform des Abtreibungsrechts in Deutschland steht auch die seit 1995 geltende Beratungspflicht auf dem Prüfstand. Nach geltendem Recht ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig. 

Er bleibt aber straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die Frau sich mindestens drei Tage zuvor von einer dazu staatlich beauftragten Stelle ergebnisoffen beraten lässt.

Kommission gibt Empfehlungen zu einer Liberalisierung

Laut einem Bericht des "Spiegel" vom Montag hat eine von der Ampelkoalition eingesetzte Kommission inzwischen einen Abschlussbericht fertig. Er enthalte mehrere Empfehlungen zu einer Liberalisierung.

Donum Vitae Bayern teilte mit, von Mai bis Oktober 2023 hätten insgesamt 1.169 Ratsuchende anonym und freiwillig einen Fragebogen zur Konfliktberatung ausgefüllt. 

37 Prozent hätten geantwortet, sie hätten auch ohne die gesetzliche Pflicht eine Beratungsstelle aufgesucht, 24 Prozent hätten die Frage nicht mit ja oder nein beantworten können. Die Frage, ob sie durch die Beratung zu einer Entscheidung für oder gegen einen Abbruch gedrängt worden seien, hätten 97 Prozent der Frauen verneint.

Aus Sicht von Donum Vitae belegt die Befragung die Wirksamkeit der Beratungspflicht. Die Zahlen zeigten deutlich, dass die schwangeren Frauen die gesetzlich vorgeschriebene psychosozialen Beratung bei ihrer Entscheidung als Unterstützung wahrnähmen. 

Gespräch mit neutraler Person ist von großer Bedeutung

Eine wiederkehrende Rückmeldung von Klientinnen sei gewesen: "Das Gespräch mit einer neutralen Person ist im Moment solch wichtiger Fragen von großer Bedeutung."

Der Verein unterhält nach eigener Darstellung 20 Beratungsstellen in Bayern und hat 200 Beschäftigte. Nach dem aktuellen Tätigkeitsbericht wurden im Jahr 2022 etwas mehr als 23.300 Ratsuchende registriert. 

In 3.915 Fällen habe es sich um eine Schwangerschaftskonfliktberatung nach Paragraf 219 des Strafgesetzbuches gehandelt. 41 Prozent der Ratsuchenden hätten einen Migrationshintergrund gehabt.

Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Es gelten aber folgende Ausnahmen:

Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle

Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA