Dies war teils so interpretiert worden, als hätte Lehmann sich grundsätzlich gegen eine Verleihung des Körperschaftsstatus an Muslime ausgesprochen. Daraufhin bezeichnete CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla eine voreilige rechtliche Gleichstellung des Islam mit dem Christentum als Ausdruck falsch verstandener Toleranz. Er sah sich in dieser Haltung durch Lehmann bestätigt. Der Kardinal betont nun, in seinem Vortrag finde sich "weit und breit keine Äußerung, die eine rechtliche Gleichstellung des Islam mit den christlichen Kirchen grundsätzlich ablehnt".
Lehmann hatte in seiner Karlsruher Rede darauf hingewiesen, dass das auf Kooperation basierende Verhältnis zwischen Staat und Kirchen über Jahrhunderte und nach einem dramatischen Ringen zu Stande gekommen sei. Nur wenn die in diesem wechselseitigen Lernprozess gemachten Erfahrungen auch anerkannt würden, sei es sinnvoll, den Körperschaftsstatus auszuweiten und zu übertragen. Dies werde derzeit vor allem im Blick auf die Verleihung des Körperschaftsstatus an den Islam weitgehend übersehen.
Lehmann wirft "allzuschnellen Kommentatoren" vor, "offensichtlich nur verkürzte Agenturmeldungen" benutzt zu haben. Mancher habe auch "aus meinem Text herausgelesen, was er selbst nicht so deutlich sagen wollte, mich aber freilich als Gewährsmann missbraucht", so der Mainzer Bischof. "Höhepunkt des Missverständnisses waren auf der anderen Seite Behauptungen, ich würde eine rechtliche Diskriminierung des Islam betreiben und ich würde den Islam in die Zweite Bundesliga verbannen", so der Kardinal. Damit reagierte er unter anderem auf Äußerungen des Zentralrats der Muslime in Deutschland.
"Gewähr der Dauer"
Der Kardinal unterstreicht nun, dass er sich für eine weitere Verleihung des Körperschaftsstatus an andere Religionen und Kirchen ausgesprochen habe, "wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten". Gleichwohl übt Lehmann Kritik an Muslimen, die für den Islam "eine näher gar nicht präzisierte Gleichstellung einklagen, um die angeblichen Privilegien der christlichen Kirchen zu beseitigen". Diese Tendenzen habe er "freilich einmal etwas entlarven und auch beim Namen nennen" wollen.
Weiter wehrt sich Lehmann dagegen, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und ihren Ratsvorsitzenden, Bischof Wolfgang Huber, in Gegensatz zur katholischen Kirche "und zu mir zu bringen". Gerade beim Staatskirchenrecht gebe es seit Jahrzehnten eine enge Zusammenarbeit.
Diskussion um Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für Religionen und Kirchen
Primus inter Pares?
Kardinal Karl Lehmann will nach eigenem Bekunden den Islam rechtlich nicht diskriminieren und "in die Zweite Bundesliga verbannen". In einem am Dienstag vorab verbreiteten Beitrag für die Mainzer Bistumszeitung "Glaube und Leben" schreibt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, er habe in einem Vortrag vor Bundesrichtern nur darauf hingewiesen, dass es bestimmter Voraussetzungen bedürfe, um Religionen und Kirchen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu geben.
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