Diskussion um "Amoris laetitia"

Malta will Geschiedene zur Kommunion zulassen

Die katholische Kirche in Malta öffnet wiederverheirateten Geschiedenen den Zugang zur Kommunion. Grundlage dafür ist eine Fußnote im päpstlichen Schreiben "Amoris laetitia". 

Valletta auf Malta / © Bayrisches Pilgerbüro
Valletta auf Malta / © Bayrisches Pilgerbüro

Wenn eine in neuer Partnerschaft lebende Person nach eingehender Gewissensprüfung zu der Überzeugung komme, "in Frieden mit Gott zu sein", könne sie "nicht daran gehindert werden, zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie hinzuzutreten", heißt es in Leitlinien an die Priester des landes Malta, die in der Vatikanzeitung "Osservatore Romano" (Samstag) veröffentlicht wurden.

Die Ausführungen, herausgegeben von Maltas Erzbischof Charles Scicluna und dem Bischof von Gozo, Mario Grech, zitieren und interpretieren das Papstschreiben "Amoris laetitia", das seit seinem Erscheinen im April 2016 für Debatten innerhalb der katholischen Kirche sorgt. Die maltesischen Geistlichen werden angehalten, das Gewissen der Gläubigen zwar nach dem "vollen Ideal des Evangeliums" zu bilden, auf Menschen in sogenannten irregulären Lebenssituationen aber zugleich mit "aufrichtiger Liebe" zuzugehen.

Einzelfallentscheidung

Aufgabe der Priester sei "nicht einfach, den Zugang zu den Sakramenten zu erlauben oder 'einfache Rezepte' anzubieten", so die Bischöfe. Es gehe darum, den Betroffenen geduldig zu helfen, das Gewissen zu bilden.

Wichtig sei eine Unterscheidung der einzelnen Situationen, da "der Grad der moralischen Verantwortung nicht in allen Fällen gleich" sei.

Fußnote erlaubt Ausnahmeregelung

Das Dokument würdigt das "Leiden jener Personen, die ungerechterweise die Trennung erlitten haben" oder von ihrem Partner misshandelt wurden. Einer Auflösung der neuen Beziehung könnten "schwerwiegende Gründe" entgegenstehen, etwa die Verantwortung für Kinder. Auch sexuelle Enthaltsamkeit in der Partnerschaft könne sich "als menschlich unmöglich erweisen oder größeren Schaden verursachen".

Papst Franziskus hatte in "Amoris laetitia" in einer Fußnote geschrieben, dass wiederverheiratete Geschiedene in bestimmten Fällen auch die Sakramente erhalten könnten; eine Erläuterung dazu gab er nicht.

Kardinäle äußern Zweifel

Vier Kardinäle, darunter der emeritierte Erzbischof Joachim Meisner, hatten den Papst in einem im November veröffentlichten Brief zu mehr Klarheit aufgefordert. Einer von ihnen, der italienische Kardinal Carlo Caffarra, verteidigte am Wochenende seine Forderung an Franziskus, bestimmte Positionen zur Ehemoral klarzustellen. Die "Spaltung unter den Bischöfen" sei nicht Folge des Briefs von Caffarra und drei weitere Kardinälen an den Papst, sondern dessen Grund, sagte der emeritierte Erzbischof von Bologna der Zeitung "Il Foglio".

"Nur ein Blinder kann leugnen, dass die Kirche in großer Verwirrung ist", so Caffarra wörtlich.

Spannungen zwischen Lehre und Praxis

Der Kardinal wandte sich gegen eine erleichterte Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion, auch wenn dies von manchen Bischöfen so gelehrt werde. Wenn Personen in einer kirchenrechtlich illegalen Beziehung Sakramente empfangen könnten, ohne sich zuvor zu sexueller Enthaltsamkeit zu verpflichten, müsse man "auch lehren, dass Ehebruch nicht an und für sich schlecht ist". Dies sei "eine einfache Frage der Logik".

Caffarra, früherer Professor für Moraltheologie, war von 1981 bis 1995 Leiter des päpstlichen Instituts für Ehe- und Familienfragen.


Quelle:
KNA