Diskussion über Werbeverbot für Abtreibung

Katholische Kirche strikt gegen Streichung von Paragraf 219a

Der Paragraf 219a verbietet es Ärzten, für Abtreibungen zu werben. Am Mittwoch treffen sich erneut Abgeordnete von Union, SPD, FDP, Grünen und Linken, um eine Streichung des Werbeverbots zu diskutieren. Die katholische Kirche ist strikt dagegen.

Sieben Wochen alter Fötus in einer Fruchtblase / © Peter Endig (dpa)
Sieben Wochen alter Fötus in einer Fruchtblase / © Peter Endig ( dpa )

Der Fall hatte für Wirbel gesorgt: Im November hatte ein Amtsgericht eine Ärztin verurteilt, die auf ihrer Homepage für Abtreibungen geworben hatte. Kurz vor Weihnachten hatte die Länderkammer eine entsprechende Bundesratsinitiative für die Aufhebung dieses Werbeverbots nach Paragraf 219a eingebracht.

Neue Debatte über Abtreibungen?

Am Mittwoch setzen sich deswegen auf Initiative der Grünen-Frauenpolitikerin Ulle Schauws die Abgeordneten von SPD, Union, Grünen, FDP und Linken zusammen. Skeptiker einer möglichen Streichung des Paragrafen befürchten eine neue Debatte über Abtreibungen im Bundestag. Die Fronten sind klar: Während sich SPD, Grüne, Linke und auch die FDP für eine Streichung oder zumindest für eine Reform einsetzen, befürchten große Teile der Union, dass der mühsam erzielte Kompromiss in der Abtreibungsfrage wieder in Frage gestellt wird.

Sie sehe die Gefahr, dass der erzielte Konsens aufgekündigt und das Recht auf Leben partiell in die Beliebigkeit der Frau gestellt werde, sagte die CDU-Politikerin Rita Waschbüsch (CDU), die auch zu den Gründungsmitgliedern der von Katholiken gegründeten Schwangerenberatungsstelle "Donum Vitae" gehört, der Zeitschrift "Publik Forum".

Soll keine "normale ärztliche Maßnahme" werden

Die katholische Kirche sieht das ähnlich: Es bestehe die große Sorge, dass mit einer möglichen Aufhebung des Werbeverbots das mühsam ausgehandelte Gesamtkonzept rund um Schwangerenberatung und Abtreibungsverbot infrage gestellt werden könnte, so der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten, kürzlich in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Die Befürworter einer Streichung oder zumindest einer Reform halten den Paragrafen 219a für überholt, zumal er ausgerechnet 1933 in Kraft trat. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) spricht von einem "Relikt aus der Nazi-Zeit". Dabei reicht die Konzeption des Gesetzes, dass "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen "aus finanziellem Vorteil heraus" verbietet, allerdings zurück in die Zeit der Weimarer Republik, wie Jüsten erläutert.

Bei dem mühsam in den 90er Jahren ausgehandelten Kompromiss bleibe die grundsätzliche Missbilligung der Abtreibung bestehen, "mit dem die Kirche allerdings nie glücklich war", wie Jüsten betont. Der Schwangerschaftsabbruch solle eben nicht als eine "normale ärztliche Maßnahme" behandelt werden. Er sieht die Gefahr, dass dies bei einer Reform passieren könne.

Umfangreiche Beratungsangebote bleiben

Auch das Argument, durch das Werbeverbot seien die Betroffenen in ihrem Recht auf Information beschnitten, mag Jüsten nicht gelten lassen: Für kaum eine andere Gruppe gebe es ein umfangreicheres Netz an individuellen Beratungs- und damit auch Informationsangeboten. Das beweise schon eine einfache Google-Suche.

Jüsten weist darauf hin, dass die Betroffenen sowohl in Beratungsstellen als auch bei Frauenärzten über die Möglichkeiten, Folgen und Risiken des Schwangerschaftsabbruchs und mögliche Alternativen informiert würden: "Gerade weil die Beratung frei ist von wirtschaftlichen oder anderen Eigeninteressen, soll derjenige, der berät, nicht die Abtreibung durchführen", erklärt er.

"Keine vorschnellen Gesetzesänderungen"

Die Sorge, dass die Aufhebung des Werbeverbots nur ein erster Schritt sein soll zu einer allgemeinen Lockerung, weist die SPD zurück. So sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl der Zeitschrift "Publik Forum", es gehe nicht um eine neue Debatte um den Abtreibungsparagrafen 218.

Andere Parlamentarier sehen das aber offenbar anders: "Sinnvoll wäre es deshalb, die Paragrafen 218 (Abtreibungsverbot) bis 219b im Strafgesetzbuch ersatzlos zu streichen", schreibt etwa die linke Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak auf ihrer Homepage.

Nach einem ersten informellen Treffen im Dezember im Bundestag auf Einladung von Schauws, zu dem die gegen eine Streichung positionierte AfD nicht eingeladen war, betonten die Unions-Abgeordneten Elisabeth Winkelmann-Becker und Annette Widmann-Mauz, sie wollten eine generelle neue Diskussion über Abtreibungen vermeiden. Es könne höchstens um eine schärfere Trennung von Information und Werbung gehen. Dafür brauche es aber "keine vorschnelle Gesetzesänderung", argumentieren sie.

Birgit Wilke


Quelle:
KNA