Diözesan-Caritasverband kritisiert Auszahlung von Arbeitslosengeld an Supermarktkassen

"Menschenunwürdig und stigmatisierend"

Ab Mitte 2018 will die Bundesagentur für Arbeit Hartz IV auch an der Supermarktkasse auszahlen lassen. "Betroffene werden öffentlich zur Schau gestellt. Das ist indiskret und stigmatisierend", beschwert sich der Kölner Diözesan-Caritasverband.

An der Supermarktkasse / © Armin Weigel (dpa)
An der Supermarktkasse / © Armin Weigel ( dpa )

Erste Testläufe für die Auszahlung an Supermarktkassen soll es schon früher geben – unter anderem in Nürnberg. "Wir fordern die Bundesagentur auf, den Projektstart abzubrechen und mit den Wohlfahrtsverbänden Alternativen auszuarbeiten", sagt Michaela Hofmann, Armuts-Referentin der Kölner Diözesan-Caritasverbandes.

Bargeldlos bezahlen, Geld abheben oder spenden – das ist an deutschen Supermarktkassen längst möglich. Ab April 2018 sollen Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die kein eigenes Konto haben oder dringend Bargeld benötigen, dort auch ihr Geld abholen können. Dadurch steige die Zahl der bundesweiten Auszahlungsstellen von derzeit 300 auf 8.500, argumentiert die Bundesagentur für Arbeit.  

Caritas: Keine gesetzliche Grundlage

"Tatsächlich werden hier Geschäfte mit der Armut gemacht. Die Auszahlung von Sozialleistungen muss unbedingt weiter eine staatliche Aufgabe bleiben und darf nicht Supermarkt-Konzernen überlassen werden. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage", kritisiert Hofmann.

Die Umstellung soll bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Zu den beteiligten Märkten gehören Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. Künftig werden die Mittellosen beim Amt nur noch einen Zettel mit Barcode erhalten. Den können sie dann in einem der Märkte einlösen. Praktisch, so Hofmann, mache das System für die Arbeitslosen deshalb wenig Sinn, erschwere der Weg über den Supermarkt doch eine einfache Auszahlung erheblich.

Hofmann fordert alternative Lösungen, um Arbeitslosengeld-II-Bezieher schnell zu unterstützen: "Wir bieten an, gemeinsam mit der Bundesagentur ein System zu entwickeln, das den Betroffenen unkompliziert und menschenwürdig zu ihrem Recht verhilft."


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