Die zusätzlichen Betreuungskräfte nach § 87 b SGB XI und das Erste Pflegestärkungsgesetz

 (DR)

Die Betreuungsassistenten bzw. Alltagsbegleiter sind als zusätzliche Betreuung und als Ergänzung zum Angebot des Sozialen Dienstes vorgesehen. Sie betreuen und aktivieren Pflegebedürftige, um das Wohlbefinden zu steigern und Ressourcen zu erhalten. Besonders in Einrichtungen sollen sie durch Empathie, Kreativität und Teamfähigkeit die Hausgemeinschaft stärken. Die Tätigkeiten können malen, singen, vorlesen, Brett- und Kartenspiele, Ausflüge oder auch Spaziergänge beinhalten. Die Aufgaben einer Pflegefachkraft gehören ausdrücklich nicht zum Berufsbild. Eine Ausbildung ist notwendig und wird von vielen kirchlichen und gemeinnützigen Diensten, beispielsweise den Altenpflegeschulen in Wiesbaden und Darmstadt der Mission Leben gGmbH übernommen.

Das Erste Pflegestärkungsgesetz ist am 01. Januar 2015 in Kraft getreten und stellt den ersten Schritt eines zweigliedrigen Umbaus der Pflegeversicherung da. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz stehen unter anderem ergänzende Betreuungsangebote durch zusätzliche Betreuungskräfte allen Pflegebedürftigen offen. Vorher waren diese Leistungen insbesondere auf an Demenz erkrankte Menschen eingeschränkt. Ein zweites Pflegestärkungsgesetz soll 2016 in Kraft treten. Für den Ausbau von zusätzlichen Unterstützungen und der Anhebung des monatlichen Pflegeleistungssatzes wird der Beitrag zur Pflegeversicherung in zwei Schritten um 0,5 Beitragssatzpunkte erhöht. Pro Jahr sollen dadurch fünf Milliarden Euro mehr für die häuslichen und stationären Pflegeleistungen zur Verfügung stehen. Weitere 1,2 Milliarden fließen in einen Pflegevorsorgefonds.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Malteser Deutschland gGmbH