Die wichtigsten Konzilsbeschlüsse im Überblick

Öffnung zur Welt - Erneuerung nach innen

Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965), das Papst Johannes XXIII. am 25. Januar 1959, vor 50 Jahren, einberief, leitete die katholische Kirche eine umfassende, bis heute gültige Erneuerung ein. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) fasst die wichtigsten Beschlüsse (Konstitutionen, Dekrete und Erklärungen) dieser größten Kirchenversammlung des 20. Jahrhunderts zusammen.

 (DR)

Kirchenverständnis: Die Konstitution "Lumen gentium" (1964) legt das neue Selbstverständnis der römisch-katholischen Kirche dar. Sie definiert Kirche als die Gemeinschaft der Gläubigen, als "Volk Gottes" auf dem Weg durch die Zeit. In dieser ständig zu reformierenden Kirche hat das "gemeinsame Priestertum" Vorrang vor den kirchlichen "Ständen" und Ämtern.

Liturgie: Als eine Folge der Konstitution "Sacrosanctum Concilium" (1963) ersetzt die Landessprache faktisch das Lateinische als vorherrschende Sprache im Gottesdienst. Die Gläubigen werden als Gemeinde aktiv ins liturgische Geschehen einbezogen; die alleinige Zentrierung auf den Priester tritt zurück. Im nach dem Konzil von Papst Paul VI. eingeführten neuen römischen Messbuch ist die sogenannte Tridentinische Messe , bei der der Priester das Messopfer mit dem Rücken zur Gemeinde feiert, nicht mehr vorgesehen. Die Konzilsväter betonen den Wert der Bibelverkündigung und der Kirchenmusik im Gottesdienst. Zahlreiche Traditionen und Riten wie etwa die Kanzelpredigt oder die "Stillen Messen" werden abgeschafft.

Religionsfreiheit: Die Erklärung "Dignitatis humanae" (1965) über die Religionsfreiheit zählt zu den umstrittensten Konzilsdokumenten. Sie verweist auf die unverbrüchliche Menschenwürde jedes Einzelnen und spricht nicht nur den etwa durch den Kommunismus unterdrückten Katholiken, sondern allen Menschen das Recht zu, ihre Religion frei nach dem eigenen Gewissen zu wählen - auch wenn diese der katholischen Lehre widerspricht. Gleichwohl betont das Konzil die Überzeugung, dass die "einzig wahre Religion" verwirklicht sei "in der katholischen, apostolischen Kirche", die von Christus auch den Auftrag zur Mission erhalten habe.

Ökumene: Die Konzilsväter vollziehen eine grundlegende theologische Öffnung gegenüber Orthodoxen und Protestanten. Das Dekret "Unitatis redintegratio" (1964) gilt als Meilenstein der ökumenischen Dialogbereitschaft der römischen Kirche. In einer gemeinsamen Erklärung am vorletzten Tag des Konzils heben Papst Paul VI. und der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel, Athenagoras, die 1054 von ihren Vorgängern sanktionierte gegenseitige Exkommunikation auf.

Judentum und andere nichtchristliche Religionen: Die Erklärung "Nostra aetate" (In unserer Zeit, 1965) klärt das Verhältnis der römischen Kirche zu den nichtchristlichen Religionen. Mit einer klaren Absage an den traditionellen Antijudaismus beginnt eine umfassende Aussöhnung der Kirche mit dem Judentum. Das Dokument betont das Verbindende mit den anderen Religionen, ohne den eigenen Wahrheitsanspruch zu schmälern. Die katholische Kirche, so heißt es, lehne nichts von dem ab, was in den Religionen "wahr und heilig" sei. Christen, Juden und Muslime werden ermuntert, gegenseitige Missverständnisse im Dialog auszuräumen.

Kirche und Welt: Die Konstitution "Gaudium et spes" (1965) versucht eine umfassende Positionsbestimmung der "Kirche in der Welt von heute", deren Erarbeitung für heftige Diskussionen unter den Konzilsvätern sorgte. Wichtige Themen waren das Verhältnis von Rüstung, Angriffskrieg und Selbstverteidigung, eine (letztlich leise) Verurteilung des kommunistischen Atheismus sowie die Verbindung von wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Fortschritt mit gelebter Solidarität.

Bibel und Offenbarung: Die Konstitution "Dei Verbum" (1965) über die göttliche Offenbarung bahnt mit der Zulassung der historisch-kritischen Auslegung einem neuen wissenschaftlichen Umgang mit der Bibel den Weg. Das Dokument versucht, ein ausgewogenes Verhältnis von Heiliger Schrift, kirchlicher Tradition und kirchlichem Lehramt zu schaffen. Offenbarung wird als Selbstmitteilung Gottes in Worten und Taten verstanden.

Bischofsamt: Das Konzil wertet nicht nur die Stellung der Laien gegenüber den Priestern und Bischöfen auf. Im Dekret "Christus Dominus" (1965) über das bischöfliche Hirtenamt in der Kirche stärkt es auch die Lehr- und Leitungsfunktion des Bischofs in seiner Diözese gegenüber der römischen Kirchenzentrale und dem aufkommenden Instrument der nationalen Bischofskonferenzen. Die Betonung der bischöflichen Kollegialität schafft ein Gegengewicht zur Definition des päpstlichen Primats beim Ersten Vatikanum (1870/71).

Geistliche Berufe und Laienapostolat: In mehreren Dekreten entwirft das Konzil Richtlinien für eine zeitgemäße Form christlichen Lebens und Dienstes in geistlichen Berufen für Priester, Ordensleute und Laien. Die Bedeutung der Berufung von Laien wird betont, die Priesterausbildung neu geordnet. Die Missionstätigkeit der Kirche erhält im Dekret "Ad gentes" eine neue theologische Grundlage.

Medien: Das Konzilsdokument "Inter mirifica" (1963) ermuntert Katholiken, sich Medienkompetenz anzueignen, diese weiterzugeben und so christlichen Positionen auch über die Medien gesellschaftlich Gehör zu verschaffen.