Die Rentenbeschlüsse der großen Koalition

 (DR)

Angleichung der Ost- und Westrenten: Bis zum Jahr 2025 sollen die Rentenwerte in Ost und West gleich sein. Für einen Rentenpunkt bekommt man dann im Osten monatlich genauso viel Rente wie im Westen. Gegenwärtig liegt der Rentenwert Ost bei 94,1 Prozent des Westwerts - das sind 28,66 Euro im Vergleich zu 30,45 Euro. Die Angleichung soll nicht bis 2020 erfolgen, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, sondern in sieben Schritten bis 2025. Was für die Rentner nachteilig ist, hat für die Arbeitnehmer einen Vorteil: Die Höherwertung der im Durchschnitt geringeren Einkommen im Osten für die Rentenberechnung wird langsamer abgeschmolzen, kommt den heute Berufstätigen also länger zugute, bis - 35 Jahre nach der Wiedervereinigung - die Renteneinheit erreicht sein wird.

Künftige Erwerbsminderungsrenten steigen: Wer nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt arbeiten kann, muss eine sogenannte Erwerbsminderungsrente beantragen. Laut Bundesarbeitsministerium betrug eine volle Erwerbsminderungsrente 2014 durchschnittlich 672 Euro im Monat, weshalb immer mehr dieser Rentner auf die Grundsicherung angewiesen sind. Union und SPD wollen die Erwerbsminderungsrente deshalb von 2018 an bis 2024 in sechs Schritten erhöhen. Das geschieht, indem die Rente nach und nach so berechnet wird, als hätte der Beschäftigte 65 Jahre gearbeitet. Heute sind es 62 Jahre. Am Ende werden die Betroffenen laut CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt monatlich im Durchschnitt 50 Euro mehr auf dem Konto haben. Das soll laut Bundesarbeitsministerium aber nur für Neurentner gelten. Für die heutigen rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner ändert sich folglich nichts.

Betriebliche und private Altersvorsorge: Tarifpartner sollen künftig Betriebsrenten-Modelle für ganze Branchen aushandeln können, damit auch kleine Unternehmen die betriebliche Altersvorsorge anbieten. Betriebsrenten für Geringverdiener werden steuerlich gefördert und die Arbeitgeber aus der Haftung entlassen. Für die staatlich geförderte Riester-Rente soll ein einfaches Standard-Produkt eingeführt werden, weil das Vertrauen in diese Vorsorgeform gesunken ist und die Vertragsabschlüsse stagnieren. Der Anreiz für Geringverdiener, privat oder betrieblich vorzusorgen, soll durch Freibeträge erhöht werden. (epd/Stand 25.11.16)