Die Freiwilligkeitserklärung in Kloster Angermund

"Typisch benediktinisch"

Bei der Gründungsfeier am Samstag werden wir sechs Schwestern, die aus Köln hier nach Angermund gekommen sind, schriftlich bekunden, dass wir freiwillig für die Gründung dieses neuen Klosters zur Verfügung stehen.

Die Freiwilligkeitserklärung / © Sr. Emmanuela (privat)
Die Freiwilligkeitserklärung / © Sr. Emmanuela ( privat )

Und zwar feierlich mit einer Urkunde auf dem Altar. Das ist "typisch benediktinisch". Gerade habe ich den Text dazu geschrieben...

Erst mit dieser Freiwilligkeitserklärung wird der Aufbruch nach Angermund endgültig zur Gründung. Denn neben einem Beschluss in geheimer Abstimmung der gründenden Gemeinschaft, den wir am 2. Februar 2021 einstimmig gefällt haben, der Zustimmung des Ortsbischofs, die wir ebenfalls schon im Februar 2021 erhalten haben und dem Indult (der Genehmigung) aus Rom, das wir am 25. März 2023 erhalten haben, ist dies die letzte notwendige Voraussetzung zur Gründung des Katharinenklosters Benediktinerinnen Angermund, dass sich mindestens fünf Schwestern freiwillig dazu bereit finden. So will es das Kirchenrecht für die Neugründung eines Monasteriums von Benediktinerinnen.

Bei uns kann also niemand einfach in ein neues Kloster geschickt werden 😉...

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Quelle:
DR