Die beiden Vorschläge zur Neuregelung der Organspende

 (DR)

Der Bundestag entscheidet voraussichtlich im Januar über eine mögliche Neuregelung der Organspende. Den Abgeordneten liegen im Wesentlichen zwei Vorschläge vor, hinter denen sich jeweils Politiker verschiedener Parteien versammeln. Abgestimmt wird ohne Fraktionszwang. Das Ergebnis ist völlig offen.

Beide Gesetzentwürfe haben das Ziel, die Zahl der Organspender zu erhöhen. In Deutschland sagt zwar die überwiegende Mehrheit der Menschen in Umfragen, dass sie Organe spenden wollen. Tatsächlich haben aber viel weniger einen Organspendeausweis ausgefüllt, der nach derzeitiger Regelung die wesentliche Voraussetzung für die Entnahme von Organen nach dem Tod ist.

Der Entwurf einer Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Politiker Karl Lauterbach schlägt als Änderung die sogenannte Widerspruchsregelung vor. Danach wird jeder zum Organspender, der zu Lebzeiten nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat. Das bisherige Prinzip, wonach nur diejenigen Organspender sind, die oder deren Angehörige dem ausdrücklich zustimmen, würde damit umgekehrt.

Eine andere Gruppe um die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock (Grüne) und Katja Kipping (Linke) will dagegen an diesem Prinzip festhalten. Ihr Vorschlag ist, die Bürger regelmäßig über Organspende aufzuklären, beispielsweise bei der Beantragung des Personalausweises. Dabei sollen sie dazu angehalten werden, ihr Ja oder Nein zur Organspende in einem Online-Register festzuhalten. (epd/20.12.2019)