Der Fall Pell

 (DR)

Kurienkardinal George Pell muss sich wegen Vorwürfen sexuellen Missbrauchs in seiner Heimat Australien vor Gericht verantworten. Ein Gericht in Melbourne entschied am Dienstag, dass die in der Anhörung vom März vorgelegten Beweise die Eröffnung der Hauptverhandlung rechtfertigten. Pell, ehemaliger Erzbischof von Melbourne, ist Präfekt des vatikanischen Wirtschaftssekretariats und damit einer der einflussreichsten Amtsträger der katholischen Kirche.

Am Dienstag war in Melbourne das Hauptverfahren gegen den 76 Jahre alten Kurienkardinal eröffnet worden. Pell hatte sich wiederholt als "nicht schuldig" bezeichnet. Der Präfekt des vatikanischen Wirtschaftssekretariats ist in dieser Funktion seit Juni 2017 beurlaubt.

Das Missbrauchsverfahren gegen Kardinal George Pell wird in zwei separate Verfahren aufgeteilt. Darauf einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Mittwoch vor einem Gericht in Melbourne, wie australische Medien berichteten. Formal werde die Aufteilung des Prozesses bei einem weiteren Gerichtstermin am 16. Mai verfügt.

Pell muss sich wegen mehrerer Missbrauchsvorwürfe vor Gericht verantworten, deren Details noch nicht öffentlich sind. Bei einem Teil der Anschuldigungen geht es um Taten, die er als junger Priester in den 70er Jahren in einem Schwimmbad seiner Heimatstadt Ballarat begangen haben soll. In einem weiteren Fall werden Pell von einem Betroffenen sexuelle Übergriffe zur Last gelegt, die in den 90er Jahren in Melbourne stattgefunden haben sollen. Pell war von 1987 bis 1996 Weihbischof in und von 1996 bis 2001 Erzbischof von Melbourne.

Die beiden Fälle seien in ihrem Wesen sehr unterschiedlich und lägen 20 Jahre auseinander, kommentierte laut Medienberichten Pells Anwalt Robert Richter die Aufteilung des Prozesses gegen seinen Mandanten. Beide Verfahren zusammen werden demnach etwa zehn Wochen dauern.

(KNA / 2.5.18)