Der Fall Deniz Yücel

 (DR)

Nach mehr als einem Jahr in türkischer Haft ist der Journalist Deniz Yücel aus dem Gefängnis entlassen worden. Ein Rückblick:

14. Februar 2017: Der deutsch-türkische "Welt"-Korrespondent stellt sich in Istanbul den Behörden und kommt in Polizeigewahrsam. Nach ihm war wegen Terrorverdachts gefahndet worden.

27. Februar: Ein Istanbuler Gericht verhängt Untersuchungshaft auf unbestimmte Zeit. Yücel kommt ins Istanbuler Gefängnis Metris.

1. März: Yücel wird in das Gefängnis in Silivri westlich von Istanbul verlegt, wo viele Regierungskritiker einsitzen.

27. März: Yücel legt vor dem türkischen Verfassungsgericht Widerspruch gegen den Haftbefehl ein. Er begründet das unter anderem mit seinem Recht auf ein faires Verfahren und Meinungsfreiheit. Es ist die letzte nationale Instanz. Zuvor hatte ein Istanbuler Gericht seinen Einspruch gegen die U-Haft abgelehnt.

4. April: Erstmals erhalten deutsche Diplomaten Zugang zu Yücel.

6. April: Yücel legt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde gegen seine Inhaftierung ein.

12. April: Er heiratet im Gefängnis seine Freundin Dilek Mayatürk.

17. Juli: Yücels Arbeitgeber WeltN24 GmbH legt in der Türkei Verfassungsbeschwerde gegen die U-Haft ein, später auch beim EGMR. Der Schritt wird mit der Verletzung der Pressefreiheit begründet.

28. November: Die Stellungnahme Ankaras geht beim EGMR ein. Darin wird Yücel Terrorpropaganda und Volksverhetzung vorgeworfen.

4. Januar 2018: Die "Welt" berichtet, die Türkei habe ihre Stellungnahme auch beim Verfassungsgericht in Ankara eingereicht. Die Vorwürfe gegen Yücel gingen nicht über jene vom November hinaus.

16. Februar: Ein Gericht ordnet die Freilassung Yücels an - und nimmt zugleich die Anklageschrift der Istanbuler Staatsanwaltschaft an. (dpa/Stand 16.02.2018)