Der Bundestag beschließt Regelungen für Gentests - Kirche begrüßt Beschränkungen

Recht auch auf Nichtwissen

Nach Jahre langen Debatten hat der Bundestag am Freitag erstmals rechtliche Rahmenbedingungen für genetische Untersuchungen am Menschen festgelegt. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte, das Gendiagnostikgesetz solle Missbrauch von sensiblen genetischen Daten und eine Diskriminierung aufgrund genetischer Dispositionen verhindern. Das Gesetz wolle die informationelle Selbstbestimmung stärken und damit das Recht auf Wissen und Nichtwissen.

 (DR)

Die Koalition stimmte für die Regelung, die Grünen dagegen. FDP und Linkspartei enthielten sich der Stimme. Die Opposition kritisierte vor allem, dass es zu viele Ausnahmeregelungen vorsehe.

Nach dem Gesetz dürfen nur Ärzte genetische Untersuchungen durchführen. Genetische Tests vor der Geburt sind auf rein medizinische Zwecke beschränkt; die Diagnose von Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen können, ist verboten.
Untersuchungen etwa zu Geschlecht oder Haarfarbe sind untersagt. Grundsätzlich ist ein Gentest bei Erwachsenen nur dann erlaubt, wenn der Betroffene nach eingehender Beratung ausdrücklich eingewilligt hat.

Sogenannte Vaterschaftstests sind künftig nur noch mit Zustimmung der zu untersuchenden Person erlaubt. Heimliche Tests können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Versicherungen dürfen keine genetischen Untersuchungen verlangen. Allerdings können sie ab einer Versicherungssumme von über 300.000 Euro Informationen über bereits vorgenommene Untersuchungen fordern. Arbeitgeber dürfen ebenfalls nicht auf Gentest von Mitarbeiter zurückgreifen. Beim Arbeitsschutz sind aber eingeschränkte Untersuchungen möglich.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU), sagte, die Würde und Unantastbarkeit des Menschen verlange ein besonders hohes Schutzniveau. Der Mensch müsse in seiner Einzigartigkeit wahrgenommen und gesellschaftliche akzeptiert werden. Es dürfe nicht zum genetisch normierten Menschen kommen.

Der Bioethik-Experte der Unionsfraktion, Hubert Hüppe (CDU), mahnte mit Blick auf vorgeburtliche Test, es dürfe bei Schwangeren nicht der Eindruck entstehen, sie müssten ihr Kind unbedingt auf bestimmte Krankheiten oder Behinderungen untersuchen lassen. In diesem Bereich würden die meisten Tests gemacht. Durch jährlich über 100.000 invasive Untersuchungen, die das Abortrisiko erhöhten, würden allein etwa 1.000 Kinder nicht geboren. Deshalb solle es künftig eine umfangreiche Beratung geben.

Die Bioethik-Expertin der Bündnisgrünen, Priska Hinz, nannte das Gesetz hingegen ein «Torso». Es fehlten Regelungen zur Forschung, zudem sei der Arbeitnehmerschutz lückenhaft. Sie warf der Bundesregierung zudem vor, sie sei vor der Versicherungswirtschaft eingeknickt. Im medizinischen Bereich beklagte sie, dass Hebammen das sogenannte Neugeborenen-Screening nicht mehr durchführen dürften.

Frank Spieth (Die Linke) warnte vor dem «gläsernen Menschen». Auch er kritisierte Ausnahmenregelungen etwa für Arbeiter, die mit problematischen chemischen Stoffen umgehen. Hier werde der Arbeitsschutz auf den Kopf gestellt. Ferner sprach er sich gegen die Möglichkeit von Verwandtschaftstest beim Familiennachzug im Asylrecht aus.

Der FDP-Gesundheitsexperte Heinz Lanfermann (FDP) monierte hingegen, dass das Gesetz in manchen Bereichen zu restriktiv sei, da es die Gentests in fast allen Fällen gleich behandele. Dies erschwere etwa zielgenaue medizinische Behandlungen durch bestimmte Untersuchungen. Zudem sei in einigen Fällen die Beratung zu aufwendig, etwa beim Neugeborenen-Screening.