Das Glockenläuten - Regelungen und Traditionen

 (DR)

Jede Kirchengemeinde bestimmt ihre Läuteordnung selbst, weil es unter anderem viele unterschiedliche lokale Traditionen gibt. Allerdings sind die Gemeinden an die allgemeinen liturgischen Vorgaben der katholischen Kirche wie etwa den General- und Regionalkalender der kirchlichen Festtage gebunden. Die meisten Diözesen haben eine - recht weit gefasste - Rahmenläuteordnung im Sinne einer Empfehlung. Außerdem bietet die Diözesanverwaltung den Gemeinden einen beratenden Glockensachverständigen an.

Einzelne Regelungen beziehen sich in erster Linie auf die Dauer des Läutens, die Anzahl der Glocken und die "Läutemotive". Denn, so die Deutsche Bischofskonferenz: "Nur durch eine sorgfältige Differenzierung des Läutens kann man dem jeweiligen Anlass gerecht werden." In der Regel beginnt das Läuten mit der kleinsten hin zur größten Glocke - jeweils im Abstand von sieben bis zehn Sekunden.

"Die Gesamtdauer des Geläuts nimmt Rücksicht auf die Empfindsamkeit der heutigen Menschen gegenüber akustischen Immissionen, ohne dabei den liturgischen Charakter des Läutens aufzugeben", erklärt die Bischofskonferenz. In allen Diözesen gilt diese Faustformel: Kleines Geläut (ein bis zwei Glocken) zwei bis drei Minuten, mittleres Geläut (vier bis fünf Glocken) etwa fünf Minuten und größere Geläute sieben bis zehn Minuten.

Wie Glocken eingesetzt werden, hat sich über die Jahrhunderte in den Kulturlandschaften unterschiedlich entwickelt. Regionale Sitten blieben erhalten, denn viele Menschen fühlen sich emotional stark mit "ihren" Glocken verbunden. (kna/Stand 19.05.2016)