Das Einwanderungsgesetz in der Diskussion

 (DR)

Der Bundesrat befasst sich am Freitag erstmals mit dem geplanten Einwanderungsgesetz für Fachkräfte. Auch die sogenannte Beschäftigungsduldung, die die Bundesregierung in einen zweiten Gesetzentwurf ausgelagert hat, steht auf der Tagesordnung. Beide Vorhaben sollen noch vor dem Sommer beschlossen werden, damit sie ab 2020 in Kraft treten können.

Die Ausschüsse der Länderkammer haben sich im Vorfeld der Sitzung bereits für mehr als 100 Änderungen an den beiden Gesetzentwürfen ausgesprochen. Bei der Beschäftigungsduldung halten die Gremien die Bedingungen für zu hoch. Vorgesehen sind bislang unter anderem eine sogenannte Vorduldung von zwölf Monaten und ein seit 18 Monaten bestehendes Arbeitsverhältnis mit mindestens 20 Wochenstunden Arbeitszeit. Der neue Aufenthaltsstatus richtet sich an Geduldete, die arbeiten, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und gut integriert sind.

Der Innenausschuss hält die geplanten Regelungen zur Einwanderung für zu komplex und fordert ein Gesetz, das alle wesentlichen Fragen des Ausländerrechts leichter verständlich regele. Die geplanten Vorgaben für die Einreise zur Arbeitsplatzsuche werden etwa als zu streng und nicht praxisgerecht kritisiert. Der Wirtschaftsausschuss spricht sich für ein umfassendes Einwanderungsgesetz aus, um die Zersplitterung von Migration und Asyl aufzuheben.

Angesichts des bereits herrschenden Fachkräftemangels in manchen Branchen und Regionen drängen die Arbeitgeber schon länger darauf, mehr Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften zuzulassen. Auch fordern die Unternehmen, dass bereits integrierte Mitarbeiter nicht plötzlich abgeschoben werden sollten. Diesen Wünschen will die Bundesregierung mit den Gesetzen nach eigenen Angaben nachkommen.

Einige Ausschüsse des Bundesrats halten das Einwanderungsgesetz - anders als die Bundesregierung - für zustimmungsbedürftig durch die Länderkammer. Die Regelungen würden teilweise in das Verwaltungsverfahren der Länder eingreifen, heißt es. (kna)