Das aktuelle Stichwort: Geduldete Ausländer

190.000 Flüchtlinge

 (DR)

Rund 190.000 Flüchtlinge leben mit einer Duldung in Deutschland, davon etwa 100.000 seit mehr als sechs Jahren. Die Innenministerkonferenz in Nürnberg hat sich jetzt auf ein Bleiberecht geeinigt. Laut Statistischem Bundesamt stellen Menschen aus Serbien und Montenegro mit rund 40.000 die höchste Zahl der Geduldeten, gefolgt von der Türkei (rund 11.600) und Irak (rund 8.900). Hinzu kommen mehr als 12.000 Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.

Geduldete Flüchtlinge haben bisher keine Aufenthaltsgenehmigung, können aber aus verschiedenen Gründen Deutschland nicht verlassen:
Zum Beispiel, weil unklar ist, aus welchem Land sie stammen, in ihrer Heimat Krieg herrscht oder Folter droht. Wegen dieser Abschiebungshindernisse erhalten viele immer wieder eine Duldung - eine so genannte «Kettenduldung».

Geduldete dürfen den Landkreis, in dem sie sich aufhalten, nicht verlassen und können nach Ablauf der Duldung ohne Ankündigung abgeschoben werden. Nach einem Jahr dürfen sie eine Arbeit aufnehmen- wenn dafür kein Deutscher oder EU-Bürger zur Verfügung steht.

Die Abschaffung von Kettenduldungen ist eigentlich bereits im Zuwanderungskompromiss von 2005 festgeschrieben. Laut dem Aufenthaltsgesetz kann Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ihre «Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist».

Laut Gesetz kann diese Regelung greifen, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist. Das funktioniert in der Praxis aber nicht, denn offenbar legen viele Behörden das Gesetz restriktiver aus als vermutet. Für viele Geduldete änderte sich daher bis heute nichts. Das Bleiberecht soll nun Klarheit schaffen.