Das ändert sich zum 1. Juli

Rente, Familie, Prostitution

Renten, Mutterschutz, Unterhaltsvorschuss und Prostitution - zum 1. Juli treten neue Gesetze in Kraft und Änderungen im Sozialrecht. Ein Überblick:

Geldscheine im Geldbeutel / © Lino Mirgeler (dpa)
Geldscheine im Geldbeutel / © Lino Mirgeler ( dpa )

Rentenplus: Die Renten in Westdeutschland werden um 1,9 Prozent, im Osten um 3,59 Prozent angehoben. Der Rentenwert in den alten Bundesländern erhöht sich zum 1. Juli 2017 von bisher 30,45 Euro auf 31,03 Euro. Für die neuen Länder steigt er von 28,66 Euro auf 29,69 Euro.

Flexirenten: Älteren Arbeitnehmern soll es erleichtert werden, ihre Arbeitszeit vor Erreichen des Rentenalters zu reduzieren oder eine Teilrente zu beantragen. Wer eine Teilrente bezieht, kann pro Jahr bis zu 6.300 Euro hinzuverdienen, ohne dass etwas von der Teilrente abgezogen wird. Darüber liegende Verdienste sollen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten. Die bisherigen starren Teilrentenstufen und Verdienstgrenzen entfallen.

Abschläge: Wer früher in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen. Bisher können Arbeitnehmer vom 55. Lebensjahr an zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, um die Abschläge zu verringern. Künftig soll dies bereits vom 50. Lebensjahr an möglich sein. Dadurch können die Ausgleichszahlungen über einen längeren Zeitraum gestreckt werden.

Unterhaltsvorschuss: Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, deren Partner nicht für die Kinder aufkommen, wird verbessert. Bisher wird er nur für Kinder bis zwölf Jahre und insgesamt nur sechs Jahre lang bezahlt. Künftig haben Kinder bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf die staatlichen Ersatzzahlungen. Die Befristung auf sechs Jahre entfällt.

Mutterschutz: Der Mutterschutz für Frauen, die ein Kind mit Behinderung auf die Welt bringen, gilt künftig zwölf Wochen, statt wie bisher acht Wochen. Außerdem wird ein Kündigungsschutz für Frauen eingeführt, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche haben. Weitere Änderungen werden zum Januar 2018 in Kraft treten.

Prostituiertenschutzgesetz: Prostituierte müssen ihre Tätigkeit persönlich oder unter einem Alias-Namen anmelden und sich vorher gesundheitlich beraten lassen. Prostituierte unter 21 müssen jedes Jahr aufs Amt. Ab 21 müssen sie sich alle zwei Jahre neu anmelden. Bei der Anmeldung erhalten sie Informationen über ihre Rechte, über Beratungsangebote und Hilfen in Notsituationen.

Bordellbetreiber brauchen ab Juli eine behördliche Erlaubnis, wenn sie ihr Gewerbe anmelden. Sie müssen ein Betriebskonzept vorlegen und nachweisen, dass sie nicht wegen Menschenhandels oder anderer einschlägiger Delikte vorbestraft sind. Zu den Auflagen zählen Hygienevorschriften, die Trennung von Wohn- und Arbeitsräumen für die Prostituierten und Notrufanlagen. Flatrate-Angebote und andere Geschäftspraktiken, die die Selbstbestimmung der Prostituierten verletzen, werden verboten. Wird bei Kontrollen festgestellt, dass die Auflagen nicht eingehalten werden, kann die Betriebserlaubnis entzogen werden.

Für Freier wird eine Kondompflicht eingeführt. Sie und die Bordellbetreiber machen sich strafbar, wenn ihnen ein Verstoß dagegen nachgewiesen wird, die Prostituierten nicht. Strafbar machen sich künftig auch Freier, die zu Zwangsprostituierten gehen.


Quelle:
epd