CSU für Schulterschluss mit Kirchen beim Abtreibungsrecht

Weder verschärfen noch aufweichen

Von den bundespolitischen Überlegungen, den Paragrafen 218 zu reformieren, hält die CSU in Bayern nichts. Sie sieht sich an der Seite der beiden großen Kirchen. Das geltende Recht sei ein gesellschaftlich hart errungener Kompromiss.

Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz ( KNA )

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hat sich zum Schulterschluss mit den Kirchen beim geltenden Abtreibungsrecht bekannt. "So eine schwerwiegende Frage wie die Abtreibung muss im Strafgesetzbuch geregelt sein", erklärte der Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek am Dienstag in München. 

"Wir wollen weder eine Verschärfung noch ein Aufweichen, wie von der Ampel geplant. Denn gerade ein Blick ins Ausland zeigt, was dieser Kompromiss im Sinne eines gesellschaftlichen Friedens wert ist." 

Geltendes Recht als "hart errungener Kompromiss"

Laut Mitteilung fand am 15. April ein Gespräch von Holetschek und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Sozialausschusses, Thomas Huber, mit dem Leiter des Katholischen Büros, Matthias Belafi, und seinem evangelischen Pendant Dieter Breit statt. Im Anschluss hätten die CSU-Fraktion und die Kirchenvertreter eine Reihe gemeinsamer Feststellungen getroffen. 

Die Juristin Liane Wörner leitete die entsprechende Arbeitsgruppe innerhalb der Kommission  / © Britta Pedersen (dpa)
Die Juristin Liane Wörner leitete die entsprechende Arbeitsgruppe innerhalb der Kommission / © Britta Pedersen ( dpa )

Das geltende Recht sei "Ausdruck eines wichtigen, politisch und gesellschaftlich hart errungenen Kompromisses". Er berücksichtige den hohen Stellenwert beider Rechtsgüter, den Schutz des ungeborenen Lebens wie auch das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren. Diese Lösung habe sich bewährt und sollte nicht ohne Not geopfert werden.

Kirchen positionieren sich gegen den neuen Vorschlag

Die durch die Bundesregierung angestoßene Diskussion über einen Reformbedarf werde auch im Raum der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie kontrovers geführt, hieß es. Dabei sei zu beachten: "Wer eine Abschaffung des Paragrafen 218 - der die rechtliche Grundlage auch für die unverzichtbare Pflichtberatung ist - intendiert, muss nachweisen, dass mit anderen rechtlichen Regelungen dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Schutz der Schwangeren besser gedient ist." Derzeit sei kein Vorschlag erkennbar, der das einlösen könnte.

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission empfiehlt, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu erlauben. Dass Abtreibungen als grundsätzlich rechtswidrig betrachtet würden, sei zumindest in der Frühphase der Schwangerschaft nicht mehr haltbar, erklärte die Juristin Liane Wörner, die die entsprechende Arbeitsgruppe innerhalb der Kommission leitete, am Montag in Berlin. Kritik dazu kam von der Union, den katholischen Bischöfen und von kirchlichen Verbänden.

Quelle:
KNA