Caritas warnt vor Jobverlusten für Behinderte

Dilemma des Mindestlohns

Der Mindestlohn gefährdet laut Caritas Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung in Integrationsbetrieben und Zuverdienstprojekten. Der Verband begrüßt die gleiche Entlohnung, sie sei aber nicht ohne weiteres zu gewährleisten.

Inklusion (KNA)
Inklusion / ( KNA )

Der Vorsitzende des Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP), Johannes Magin, spricht mit Blick auf den Mindestlohn von einem Dilemma. Die Gesellschaft wolle aus Gleichheits- und Gerechtigkeitsgrundsätzen allen Menschen eine angemessene Entlohnung zusichern. Dies könne aber, wenn Sozialleistungen mit ins Spiel kommen, nicht ohne weiteres gewährleistet werden.

Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro soll seit dem 1. Januar 2015 vor Lohndumping schützen. Er war ein zentrales SPD-Wahlkampfversprechen. Der Mindestlohn gilt nicht in Behindertenwerkstätten, in denen Beschäftigte einen „Arbeitnehmer ähnlichen Rechtsstatus“ haben und diese damit nicht Teil des ersten Arbeitsmarktes sind. Der Mindestlohn gilt aber in Integrationsunternehmen und Zuverdienstprojekten.

Dass der Mindestlohn auch für Menschen mit Behinderung gilt, begrüßt der CBP ausdrücklich. Im Vorfeld der Gesetzgebung sei jedoch die Gefährdung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu wenig diskutiert worden.

Insbesondere die Zuverdienstprojekte kämen laut CBP nicht mit der Pflicht zum gesetzlichen Mindestlohn zurecht. "Nicht wenige Anbieter von Zuverdienstarbeitsplätzen haben diese zum Ende des vergangenen Jahres eingestellt, da die wirtschaftlichen Ergebnisse keinen Mindestlohn ermöglichen", berichtet Magin. Zuverdienstprojekte bieten vor allem Menschen mit psychischer Erkrankung eine Beschäftigung bis zu 15 Stunden wöchentlich mit einer sozialpädagogischen Betreuung.

Die wirtschaftliche Lage vieler Integrationsfirmen sei seit Jahren prekär und habe sich mit der Einführung des Mindestlohns weiter verschärft, so Johannes Magin. Ein Integrationsunternehmen verfolgt wirtschaftliche Ziele und beschäftigt gleichzeitig dauerhaft einen großen Anteil (25 bis 50 Prozent) von Menschen mit Behinderung. Es erhält dafür Zuschüsse und Starthilfe. 2013 gab es in Deutschland circa 800 dieser Betriebe mit rund 22.500 Arbeitsplätzen, davon etwa 10.500 für Menschen mit Behinderung.


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