Caritas Behindertenhilfe kritisiert Triage-Gesetz

"Es ist eine Art Mogelpackung"

Der Bundestag hat das "Triage-Gesetz" beschlossen. Ziel ist, die Benachteiligung behinderter und alter Menschen zu verhindern. Die Behindertenhilfe der Caritas kritisiert das Gesetz deutlich und spricht von Diskriminierung.

Kritik an gesetzlicher Regelung zur Triage  / © Terelyuk (shutterstock)
Kritik an gesetzlicher Regelung zur Triage / © Terelyuk ( shutterstock )

DOMRADIO.DE: Laut dem am Donnerstag verabschiedeten Gesetzentwurf soll künftig allein die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit lebensbedrohlich erkrankter Menschen entscheiden, wer bei begrenzten Kapazitäten behandelt wird. Alter und Behinderung sollen keine Kriterien sein. Sie verfolgen das Thema schon seit 2020 intensiv. Wie zufrieden sind Sie mit dem Gesetzentwurf? 

Dr. Maria del Pilar Andrino Garcia (Leiterin der Taskforce Gesundheit des Bundesverbands Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie): Ich bin nicht damit zufrieden, weil das, was eigentlich angedacht wurde, nämlich dass Diskriminierung nicht stattfinden kann, nicht erreicht worden ist. Es ist aufgrund des Kriteriums "aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit" für den Zuhörer, der sich nicht sehr intensiv damit beschäftigt, erst einmal glaubhaft, dass man damit tatsächlich Menschen mit Behinderung nicht diskriminieren würde.

Jedoch gibt es ein Kriterium, welches nebenher sozusagen genehmigt ist, nämlich die sogenannte Co-Morbidität. Die Co-Morbidität bedeutet, dass Nebenerkrankungen tatsächlich in die Waagschale der Wahrscheinlichkeiten hineingenommen werden können. Man kann sich vorstellen, dass Menschen mit Behinderung natürlich mehr Co-Morbiditäten, also Nebenerkrankungen, haben als andere und automatisiert die Wahrscheinlichkeit des Überlebens deutlich nach unten, was die Zahl anbetrifft. Und diese Zahlen sollen ausschlaggebend sein, um am Ende zu entscheiden im Sinne der Triage, wer einen Behandlungsplatz bekommen soll und wer nicht. Also kann ich gar nicht zufrieden sein, wenn Menschen mit Behinderung dadurch nicht geschützt sind. Das war es ja, was das Bundesverfassungsgericht erreichen wollte - nämlich eine Schutzauflage, eine Schutzpflicht. 

Dr. Maria del Pilar Andrino Garcia, Leiterin der Taskforce Gesundheit des Bundesverbands Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie

"Ich bin nicht damit zufrieden, weil das, was eigentlich angedacht wurde, nämlich dass Diskriminierung nicht stattfinden kann, nicht erreicht worden ist."

DOMRADIO.DE: Dann scheint das ja eine Art Mogelpackung zu sein, denn auf den ersten Eindruck klingt es ja plausibel: Aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeiten lebensbedrohlich erkrankter Menschen entscheiden. Da ist ja gar nicht die Rede von Nebenerkrankungen. 

Triage

Der Begriff "Triage" bezeichnet in der Medizin eine Methode, um im Fall einer Katastrophe oder eines Notfalls die Patienten auszuwählen, die zuerst eine medizinische Versorgung erhalten. Das Wort stammt aus dem Französischen und bedeutet übersetzt "sortieren" oder "aussuchen". Der Begriff stammt aus der Militärmedizin, wo es um die Versorgung der Verletzten auf dem Schlachtfeld geht. Inzwischen wird er auch in der Notfallmedizin oder dem Zivilschutz etwa bei Katastrophen, Terroranschlägen oder Pandemien verwandt. Dazu wurden strukturierte Triage-Instrumente entwickelt.

Triage für Coronavirus-Notfälle in Bergamo / © Claudio Furlan (dpa)
Triage für Coronavirus-Notfälle in Bergamo / © Claudio Furlan ( dpa )

Andrino: Genau, es klingt erst einmal gut, wenn man sagt: Es ist unabhängig des Alters und der Behinderung und man muss als Arzt nicht entscheiden, wie viel Leben wird wahrscheinlich der Mensch noch haben. Sondern ich muss mich lediglich auf dieses "Jetzt" konzentrieren. Aber dieses "Jetzt" ist für uns Ärzte immer darin beeinflusst, dass Menschen mit Behinderung nicht selten ganz besondere Situationen haben, die nicht jeder Intensivarzt adäquat beurteilen kann, weil er nicht spezialisiert ist. Gerade bei ganz besonderen Formen von schweren Mehrfachbehinderungen ist das Wissen nicht da, kann aber auch nicht da sein, weil es in der Intensivmedizin gar nicht in dieser Form gelehrt wird. Insofern, wenn man von Mogelpackung sprechen möchte: Ja, es ist eine Art Mogelpackung und es sorgt nicht dafür, dass Diskriminierung nicht stattfinden kann. Das ist ein Faktum. 

DOMRADIO.DE: Wie soll denn der Arzt oder das Team auf der Intensivstation entscheiden? Wäre ein Losverfahren dann die Lösung? 

Andrino: Zuallererst muss man sich fragen, warum überhaupt jemand einen Intensivplatz bekommt. Die Maßgabe ist die, dass eine sogenannte Behandlungsindikation besteht. Also, es gibt einen Grund, den Menschen zu behandeln, weil er so krank ist, dass ihm durch Intensivmedizin geholfen werden kann. Und ob die Wahrscheinlichkeit nun 80, 20, 40 oder 50 Prozent ist, spielt eigentlich aus medizinisch-ethischer Sicht gar keine Rolle. Wenn jemand den Bedarf einer Behandung hat, dann hat er ihn.

Wir sprechen aber über eine Situation, in der es einen Mangel an Ressourcen, an Kapazitäten in der Intensivmedizin gibt. Und dann muss man sich fragen: Was ist gerecht? Ist es gerecht, wenn jemand im Rahmen seiner Behinderung tatsächlich eine mutmaßlich schlechtere Überlebenswahrscheinlichkeit hat, diesen von der Maschine abzutun oder ihm den Intensivplatz gar nicht zu geben. Ist das gerecht? Es ist nicht das, was das Grundgesetz uns sagt. Da ist jedes Menschenleben gleichwertig. Und es kann auch nicht sein, dass für viele Menschenleben wenige oder einzelne nicht gerettet werden. Auch das entspricht nicht dem Grundgesetz und schon gar nicht der UN-Behindertenrechtskonvention. 

DOMRADIO.DE: Aber wie soll denn jetzt der Arzt entscheiden? Was soll er machen, wenn zu wenig Intensivbetten zur Verfügung stehen? 

Andrino: Ich finde es gar nicht kompliziert. Er stellt eine Behandlungsindikation, dabei stellt er fest: Ich habe nur noch einen Platz und ich habe 20 Menschen, die warten. Und 20 Menschen die warten, bedeutet, dass er nie gerecht und logisch entscheiden kann. Meistens wird von Losen oder Zufallsprinzip gesprochen. Egal wie wir es nennen: In der Medizin gibt es Randomisierungsverfahren, bei Studien, bei allem möglichen. Dafür gibt es Computerprogramme, die aus diesen 20, die auf diesen Intensivplatz ein Anrecht hätten, weil es eine Behandlungsindikation gibt, tatsächlich eine Person heraussuchen. Das klingt für den Zuhörer, der sich damit nicht beschäftigt, nach Losen. Aber es ist die einzige gerechte Form, die ich mir vorstellen kann. 

Von der Ärzteschaft wird jetzt viel kritisiert: Wir müssen doch auch notfalls eine Therapieziel-Änderung machen können, wenn es den Menschen schlechter geht. Das gibt es schon immer. Wenn jemand keine Option mehr hat, durch eine Behandlung genesen zu können - das nennt man Palliativ-Care - dann ist es so, dass ein Sterbeprozess bereits begonnen hat. Dass dieser Mensch dann den Intensivplatz nicht mehr besetzen sollte, darüber muss man nicht diskutieren. Denn es gibt ja gar keine Chance, durch den Intensivplatz etwas zu bewirken. Und alles andere bedeutet im menschenrechtlichen Sinne aus meiner Sicht: Wir können Menschenleben und Menschenleben nicht durch Wahrscheinlichkeiten vergleichen. Diese Entscheidung sollte meines Erachtens unabhängig vom Arzt stattfinden, damit er nicht belastet damit ist - ob durch ein Computersystem oder sonstiges.

Dr. Maria del Pilar Andrino Garcia (Leiterin der Taskforce Gesundheit des Bundesverbands Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie

"Diese Entscheidung sollte meines Erachtens Unabhängig vom Arzt stattfinden, damit er nicht belastet ist damit."

DOMRADIO.DE: Also verstehe ich Sie richtig: Der Arzt oder das Ärzteteam auf der Intensivstation gibt die Daten in ein System ein und dann entscheidet der Computer, welcher Patient dieses Intensivbett bekommt?

Andrino: Wenn wir es so ganz krass darstellen wollen, ja. Wobei man nicht vergessen darf, die Ärzte haben eine Behandlungsindikation gestellt. Sie haben festgestellt: Dieser Mensch bekäme den Intensivpatz, hätte eine mutmaßliche Chance, dass er genesen kann - egal wie hoch diese Chance wäre. Ja, man kann es so knapp darstellen. 

DOMRADIO.DE: Begrüßenswert ist aber auch, dass die Behandlung eines schwer erkrankten Menschen zugunsten eines Patienten mit besseren Aussichten nicht abgebrochen werden darf, wenn Plätze knapp werden. 

Andrino: Das muss man begrüßen. Das nennt man die Ex-Post-Triage. Wir hatten ja eine Zeit, in der es fast im Gesetzentwurf drin gewesen wäre, weil sich die Ministerien für Gesundheit und Justiz auf einmal einig waren, aber Gesundheitsminister Lauterbach dann noch mal einen Rückzieher gemacht hat. Ja, das ist begrüßenswert.

Aber es steht drin, dass ausgenommen davon der Abbruch der Therapie aufgrund einer Therapieziel-Änderung stattfinden kann. Mir fehlt die Definition dieser Therapieziel-Änderung. Besser wäre es gewesen, der Abbruch sei immer dann gegeben, wenn eine sogenannte Behandlungsindikation nicht mehr gegeben ist. Dann ist es eindeutig. Also: Sehe ich nicht mehr, dass die Behandlung wirksam sein kann, weil ich gar keine Chance mehr bei dem Menschen mehr sehe, kann ich die Therapie tatsächlich beendigen. Das würde mir besser gefallen vom Wording. Es ist im Gesetz aus meiner Sicht nicht klar. 

Dr. Maria del Pilar Andrino Garcia (Leiterin der Taskforce Gesundheit des Bundesverbands Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie

"Ich hätte nie gedacht, dass wir so weit kommen, dass wir (...) den Vergleich zwischen menschlichen Leben überhaupt ermöglichen."

DOMRADIO.DE: Welche gesellschaftliche Bedeutung hat dieser verabschiedete Gesetzentwurf für Sie? 

Andrino: Für mich eine ganz hohe, weil wir tatsächlich eine Diskussion über Leben und Tod führen, über die Vergleichbarkeit von Menschen. Ich hätte nie gedacht, dass wir so weit kommen, dass wir Lebenswert-Indifferenz, also den Vergleich zwischen menschlichen Leben überhaupt ermöglichen. So weit sind wir. Wir vergleichen zwischen einer Überlebenswahrscheinlichkeit A und einer Überlebenswahrscheinlichkeit B. Ich glaube, das wird viel mit uns als Gesellschaft machen. Wir werden ja auch andere Ereignisse haben, Großschadensereignisse oder Naturkatastrophen, wo solche Entscheidungen getroffen werden müssen. Und ich glaube, dass wenn dieses Gesetz diese Hürde nimmt, von der Vergleichbarkeit von Lebenswahrscheinlichkeiten zu sprechen, wenn wir so weit sind in der Gesellschaft, dann ist der Hemmschuh für weitere Schritte einfach nicht mehr so groß. Das stimmt mich dahingehend, dass ich mich frage: Wie weit geraten wir in der Zivilisation? Und wenn wir zurückblicken in der Geschichte unserer Zivilisation, hat es solche Momente gegeben. Ich hätte nie gedacht, dass wir so weit kommen. 

Das Interview führte Johannes Schroeer.

Quelle:
DR