Burka-Verbot soll öffentlichen Dienst und Straßenverkehr umfassen

 (DR)

Das von der Bundesregierung geplante Gesetz für ein Burka-Verbot wird nur ausgewählte Bereiche umfassen. "Wir erarbeiten Regelungen für Bereiche, in denen der Bund zuständig ist", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er verwies auf den öffentlichen Dienst und bestimmte Regelungen im Straßenverkehr. "In wichtigen Bereichen wie Schule oder Universität sind die Länder zuständig", ergänzte der CDU-Politiker.

De Maizière widersprach dem Vorwurf, bei der Diskussion um die Vollverschleierung handele es sich um eine "Symboldebatte". Sie reiche tiefer. "Es geht um die Grenze zwischen Ausübung der Religionsfreiheit und der Sorge vor einem schleichendem Veränderungsprozess unserer Lebensweise in Deutschland", sagte der Innenminister.

Menschenwürde einhalten

Er habe Respekt vor jeder Religionsausübung, sie dürfe aber anderen nicht aufgedrückt werden, gegen die Menschenwürde oder geltendes Recht verstoßen. "Ein Ehrbegriff aus religiösen Gründen darf nicht zu Gewalt führen. Im Ausland geschlossene Ehen von Minderjährigen dürfen wir hier nicht akzeptieren", erklärte er und betonte: "Wo das Zeigen des Gesichts von der Funktion her geboten ist, müssen wir das durchsetzen."

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich kürzlich für ein moderates Verbot der Vollverschleierung ausgesprochen. Sie nannte dabei den öffentlichen Dienst, aber auch Gerichte. Forderungen nach einem pauschalen Verbot von Burka oder Niqab lehnte sie ab. (Quelle: epd)