Bundestag will Sterbebegleitung ausbauen

 (DR)

Mit großem Einfühlungsvermögen hat der Bundestag eine gesetzliche Neuregelung für die heiklen Themen Sterbebegleitung und Sterbehilfe angestoßen. Dabei zeichnete sich am Donnerstag ein breiter Konsens für ein Verbot organisierter Sterbehilfe ab. Unterschiedliche Positionen wurden in der fast fünfstündigen Debatte bei der Frage deutlich, ob ein Arzt auf Wunsch eines extrem leidenden Patienten Sterbehilfe leisten darf und ob dies einer gesetzlichen Neuregelung bedarf.

Ausbau der Betreuung

Um Schmerzpatienten gar nicht erst in eine solche Notsituation kommen zu lassen, sprachen sich die Abgeordneten einmütig für den Ausbau von Betreuung und Begleitung sterbender Menschen aus. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sicherte zu, eine flächendeckende Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland aufbauen zu wollen. Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) sagte zu Abschluss der Debatte: "Heute ist eine guter Tag für die Palliativmedizin und die Hospizbewegung in Deutschland." Das Thema Sterben sei aus der Tabuzone herausgeholt worden.

Gesetz soll 2015 verabschiedet werden

Bundestagspräsident Norbert Lammert sagte zum Auftakt: "Mit diesem Tagesordnungsordnungspunkt beginnen wir das vielleicht anspruchsvollste Projekt dieser Legislaturperiode." Dem Bundestag lagen fünf Positionspapiere vor, die von Parlamentariergruppen quer durch die Fraktionen erarbeitet worden waren. Es ist offen, ob alle Gruppen tatsächlich jetzt einen Gesetzentwurf erarbeiten. Im Februar 2015 ist die erste Lesung geplant. In der zweiten Jahreshälfte soll, nach intensiver Erörterung, ein Gesetz verabschiedet werden.