Bundestag stimmt über Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz ab

 (DR)

Der Bundestag über das sogenannte Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz ab. Damit soll der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen künftig fairer und zielgenauer als bisher ausgestaltet werden, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Es soll im Frühjahr in Kraft treten und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.

Nach Ministeriumsangaben soll es für mehr Transparenz, eine bessere Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden sorgen.

Weiter soll der Finanzausgleich systematisch weiterentwickelt werden. So sollen etwa Hochkostenfälle dadurch abgefedert werden, dass die Krankenkassen für jeden Leistungsfall 80 Prozent der Leistungsausgaben erstattet bekommen, die über 100.000 Euro pro Jahr hinausgehen.

Zunächst sollte das Vorhaben Faire-Kassenwahl-Gesetz heißen. Von seinem ursprünglichen Vorhaben, mit dem neuen Gesetz eine bundesweite Öffnung von Allgemeinen Ortskassen und Betriebskrankenkassen (BKK) zuzulassen, musste Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach Protesten von Krankenkassen abrücken. (kna/Stand 12.02.2020)