Bundestag debattiert über Bluttest auf Down-Syndrom

 (DR)

In einer Orientierungsdebatte hat der Bundestag am Donnerstag über den Umgang mit vorgeburtlichen Bluttests auf das Down-Syndrom beraten. Eine Mehrheit der Abgeordneten sprach sich dafür aus, den Test in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen. Die Tests seien zugelassen, kein Gesetz könne sie wieder vom Markt nehmen, sagte die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke (CDU).

Der Test sei im Gegensatz zur Fruchtwasseruntersuchung, die von den Kassen übernommen wird, risikofrei. Es sei daher weder rational noch medizinisch oder ethisch zu erklären, für den Bluttest andere Grenzen zu ziehen. "Eine Untersuchung ohne Risiko für Fötus und Schwangere ist deutlich besser als eine Untersuchung mit Risiko", sagte die Linken-Abgeordnete Cornelia Möhring. Andere Befürworter verwiesen darauf, dass der Test nicht nur denen vorbehalten sein dürfe, die ihn sich leisten können.

Kritiker der Tests äußerten Sorge über den Umgang mit Behinderten. Der Test diene der Selektion, sagte die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer. Der AfD-Politiker Volker Münz sagte, die Erwartungshaltung gegenüber Müttern, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, würde größer werden.

Bluttests an Schwangeren, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Auskunft darüber geben, ob das ungeborene Kind eine Form der Trisomie - beispielsweise das Down-Syndrom - hat, sind seit 2012 zugelassen. Sie müssen von Müttern bislang aber privat bezahlt werden. Ob die Tests künftig Kassenleistung werden, wird derzeit vom zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss im Gesundheitswesen geprüft. Die Orientierungsdebatte im Bundestag soll dazu dienen, auszuloten, ob auch der Gesetzgeber dabei tätig werden soll. (epd, 11.4.19)